Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.08.2006

Eing. Dat. 24.08.2006

 

Nr. 59

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

 

Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach (Bauabschnitt 3b) Informationstechnik Bereich 1.OG mit Notrechenzentrum
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 280/06 vom 23.08.2006, DS I (A) 59


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Dem Umbau des ehemaligen Bürobereiches im 1. OG des Rathauses zum
    Zentralbereich für die Informationstechnologie mit der Einrichtung eines Not-
    rechenzentrums, im Zuge der Arbeiten zur Beseitigung brandschutztechnischer
    Mängel und zur gebäudetechnischen Sanierung, nach der vom Architekturbüro
    Christl + Bruchhäuser, Frankfurt a.M., in Zusammenarbeit mit den Fachplanungs-
    büros K & M, Darmstadt und Hofmann & Wehner, Bad-Vilbel, sowie dem Pro-
    jektsteuerungsbüro Bühlen und Sieweck, Offenbach a.M., erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
    723.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 06300.94100
    „Sicherheitsmaßnahmen, Brandverhütung“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2006:      723.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt aus den im Projektbeschluss DS I (A) 975 für den
    3. Bauabschnitt zur Verfügung gestellten Mitteln. Die Gesamtsumme der freigege-
    benen Mittel in Höhe von 4.080.000,00 € wird nicht überschritten.


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Beschluss DS I (A) 897 vom 17.11.2005 der Errichtung eines IT-Sicherheitsraumes im Zwischengeschoss (ZG) des Rathauses und mit Beschluss DS I (A) 975 vom 16.02.2006, dem Bauabschnitt 3, Sanierung der Hochhausgeschosse 1 bis 3 zugestimmt.

 

Die diesen Beschlüssen zugrunde liegenden Planungen gingen davon aus, dass im 1. OG eine zweite Raumzelle als IT-Betriebsraum eingebaut wird und dass die
übrigen Räume für die Bediensteten der IT-Abteilung als „normale“ Büroräume eingerichtet werden. Die zweite Raumzelle sollte, wie ursprünglich die Raumzelle im ZG, ebenfalls von der Abteilung 10.3 des Hauptamtes geleast werden und war deshalb kein Bestandteil der Kostenberechnungen zu den genannten Beschlüssen.

 

In der weiterführenden Detaillierung der Planung und in zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit der zuständigen Fachabteilung 10.3 des Hauptamtes hat sich
gezeigt, dass sich die Funktionalität des IT- Bereiches durch diverse Planungsanpassungen erheblich verbessern lässt.

 

So soll im Anschluss an den ehem. Postaufzug (neue Steigezone für IT-Kabeltrassen), über einen Bereich von 5 Fensterachsen, in der vorhandenen

Bausubstanz, ein Raum für die technischen Einrichtungen der Informationstechnologie (Serverraum, Verteilerschränke, Betriebstechnik) erstellt werden. Im Anschluss daran und technisch mit dem Serverraum verbunden ist vorgesehen , in den

nächsten 6 Fensterachsen einen Raum zu errichten, der im Normalfall als EDV-Schulungsraum genutzt werden kann. Bei einer Betriebsstörung des Rechenzentrums im ZG, kann dieser Raum innerhalb kurzer Zeit zu einem „Notrechenzentrum“ umfunktioniert werden.

 

Mit dem IT-Sicherheitsraum im ZG und dem Notrechenzentrum im 1. OG und deren technische Verbindung untereinander, verfügt das Rathaus über 2 redundante

Systeme, bei denen die derzeit möglichen Totalausfälle der Informationstechnologie ausgeschlossen werden können.

 

Wie die weiterführenden Fachplanungen ebenfalls gezeigt haben, sind an die übrigen Räume für die IT-Abteilung 10.3 des Hauptamtes im 1.OG andere Anforderungen als an normale Büroräume zu stellen. In diesen Räumen werden PC`s für die gesamte Stadtverwaltung konfiguriert und instandgesetzt. Oft befinden sich mehrere Geräte gleichzeitig über längere Zeit im Probelauf. Hieraus ergeben sich höhere Anforderungen an Stromversorgung, Netzwerkanbindung und Kühlung. 

 

Mit den Vorbereitungen zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach dem Projektbeschluss und der Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme sind auf Grund günstiger Ausschreibungsergebnisse sowie Einsparungen im Zuge der

Planungsfortschreibung durch den Projektbeschluss DS I (A) 975 für den 3. Bauabschnitt abgedeckt.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.