Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.08.2006

Eing. Dat. 24.08.2006

 

 

Nr. 61

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

 

Brandschutzmaßnahmen und Beseitigung von Mängeln an den Elektroanlagen am Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule, Waldstraße 113-115 in 63071 Offenbach a.M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 282/06 vom 23.08.2006, DS I (A) 61


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Den Brandschutzmaßnahmen und der Beseitigung von Mängeln an den Elektro-
    anlagen am Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule, nach der von der EEG in
    Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, abschließend mit 270.000,00 € einschließlich Planungskosten,
    wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsstelle 23000.94730 „Albert-Schweitzer-Schule, Brandschutz Priorität Ia“

    Haushaltsmittel bis Ende 2005             150.000,00 €
    Haushaltsplan 2006                                50.000,00 €
    Haushaltsplan 2007                                 70.000,00 €
    Gesamt:                                                270.000,00 €

3. Zum Zwecke der Beauftragung ist im Nachtrag 2006 eine Verpflichtungs-
    ermächtigung in Höhe von 70.000,00 € einzustellen. Der derzeitige Mittelansatz
    2006 ist von 130.000,00 € auf 50.000,00 € zu reduzieren und im Haushaltsplan
    2007 neu einzustellen.

    Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtrag 2006 und Haushaltsplan 2007
    vorzunehmen.

4. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.

5. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

 

Bei der am 06.03. und 25.03.2002 in der Albert-Schweitzer-Schule durchgeführten Gefahrenverhütungsschau, wurden von der Berufsfeuerwehr Offenbach brandschutz-technische Mängel, überwiegend im baulichen Bereich festgestellt, welche im Mängelbericht vom 04.11.2002 dokumentiert sind.

 

Bei der Erstprüfung der Starkstromanlage und der Sicherheitsbeleuchtungsanlage am 28.10.1998 durch den TÜV, wurden ebenfalls Mängel festgestellt und in den Berichten

E-945F.025 und E-945N.025 festgehalten.

 

Die vorliegende Kostenermittlung umfasst die Beseitigung der Mängel aus den beiden vorgenannten Bereichen. Die Mängelbeseitigung ist aus sicherheitstechnischen Gründen zwingend erforderlich.

 

Es sind folgende Einzelmaßnahmen vorgesehen:

 

- Sicherung von Rettungswegen durch Einbau von Brandschutztüren

- Errichtung eines 2. baulichen Rettungsweges im Anbau Naturwissenschaften

- Feuerbeständiges Verschließen von Öffnungen in Wänden und Decken

- Kennzeichnung von Rettungswegen

- Notwendige Beiputz- und Malerarbeiten

- Erneuerung der Brandmeldeanlage

- Einbeziehung des Dachstuhls in die Brandüberwachung

- Nachrüstung von autom. Meldern im Anbau Naturwissenschaften

- Austausch von Elektro-Unterverteilungen

- Beseitigung von Mängeln an der Elektroinstallation

- Ergänzung der Fluchtwegbeleuchtung und Erneuerung von Sicherheitsleuchten

 

 

Mit der weiteren Bearbeitung des Projektes soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung betragen die Gesamtkosten 270.000,00 €.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.