Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.09.2006

Eing. Dat. 21.09.2006

 

Nr. 66

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

 

 

Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach
Bauabschnitt 2c, Sicherheitsraum für die Informationstechnologie (IT- Zelle)
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 326/06 vom 20.09.2006, DS I (A) 66

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für die Errichtung eines Sicherheitsraumes der Informationstechnologie im
    Zwischengeschoss des Rathauses, werden zusätzlich 135.000,00 € zu Lasten der
    Haushaltsstelle 06300.94100 „Sicherheitsmaßnahmen Brandverhütung"
    bereitgestellt.

    Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich damit von 810.000,00 € auf
    nunmehr 945.000,00 € (gem. vom Revisionsamt geprüfter Kostenberechnung).

2. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Ihrem Beschluss (DS l (A) 897) vom
17.11.05, der Errichtung eines Sicherheitsraumes für die Informationstechnologie (IT-
Zelle) im Zwischengeschoss des Rathauses, im Zuge der Arbeiten zur Beseitigung
brandschutztechnischer Mängel und zur gebäudetechnischen Sanierung des
Rathauses mit einem Kostenaufwand in Höhe von 810.000,00 € zu Lasten der
Haushaltsstelle 06300.94100 „Sicherheitsmaßnahmen Brandverhütung" zugestimmt.

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden die Lieferungen und Leistungen
geplant, ausgeschrieben und beauftragt. Mit der Phase der Montageplanung erfolgte
eine vertiefte Diskussion der momentanen und der zu erwartenden Anforderungen
an die technischen Einrichtungen der IT- Zelle, die der zwischenzeitlich
eingetretenen rasanten Entwicklung der Informationstechnologie Rechnung trägt. So
hat sich beispielsweise gezeigt, dass der ursprünglich angenommene
Leistungsbedarf von ca. 3kW für einen einzelnen Serverschrank für nicht
ausreichend erachtet wird. Im Hinblick auf spätere Um- und Nachrüstungen muss
heute von einem Leistungsbedarf von ca. 7 - 10 kW pro Schrank ausgegangen
werden.

 

 

Bei einer Gesamtzahl von 16 Schränken mit unterschiedlicher Bestückung, ergeben
sich daraus gravierende Veränderungen bei der unterbrechungsfreien
Stromversorgung (USV-Anlage), bei der Stromzuführung zur IT- Zelle und bei der
Stromverteilung innerhalb der IT-Zelle. Die USV-Anlage soll nunmehr 1- phasig und
nicht mehr 3- phasig ausgeführt werden, die Stromzuführung und die Stromverteilung
innerhalb der Zelle, sollen mittels Stromschienen und nicht mehr über mehrere
Einzelkabel erfolgen. Diese Maßnahmen sind im Hinblick auf verbesserte spätere
Flexibilität der Stromversorgung und eine bessere Ausnutzung des vorhandenen,
ohnehin geringen Platzangebotes in der IT-Zelle erforderlich.

Die Erhöhung des Leistungsbedarfs zieht auch eine Erhöhung des
Klimatisierungsaufwandes nach sich. Kälteleistung und Volumenstrom sind mittels
größerer Klimageräte dem erhöhten Bedarf anzupassen.

Auf Grund zwischenzeitlich eingetretener räumlicher Veränderungen und bereits
abgewickelter Maßnahmen vorangegangener Bauabschnitte, kann auf einige der
vorgesehenen Anlagenteile bzw. Einrichtungen verzichtet werden. So kann die separate
Feuerlöschanlage im USV- Raum im Kellergeschoss entfallen. Auch die
Zutrittskontrollanlage und die Videoüberwachungsanlage im Vorraum der IT- Zelle sind
wegen des Einsatzes der vorgesehenen, programmierbaren Schließanlage für das
gesamte Gebäude nicht mehr erforderlich.

Durch die Erhöhung der honorarfähigen Bausummen, erhöhen sich auch die Ansätze in
den Baunebenkosten für Projektsteuerungs- und Fachplanungsleistungen.

Für die Erhöhung der Kostenberechnungssumme wurde vom Amt 60, mit Unterstützung
des Fachplanungsbüros Hofmann & Wehner, eine Erweiterung der Kostenberechnung
aufgestellt, die nach Prüfung durch das Revisionsamt mit 945.000,00 € abschließt.

Die Mittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend
dem Antragstenor.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 135.000,00 € wurden vom Revisionsamt geprüft
und als berechtigt anerkannt.

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der
Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte, geprüfte erweiterte
Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.