Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.09.2006

Eing. Dat. 27.09.2006

 

Nr. 70

 

 

 

 

Abschaffung der Getränkesteuer
Antrag CDU vom 27.09.2006, DS I (A) 70


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Die „Satzung über die Erhebung einer Getränkesteuer“ wird mit Wirkung zum
    31. 12. 2006 aufgehoben.

2. Im Vorgriff auf Ziff. 1. verzichtet die Stadt Offenbach am Main rückwirkend zum
    01.01.2006 auf die Erhebung der Getränkesteuer, wenn die Getränke durch
    ehrenamtlich tätige Vereine bzw. Vereinigungen abgegeben werden.


Begründung:

 

Zu 1.)

Die Stadt Offenbach ist eine der wenigen Städte in Deutschland, die eine Getränke-steuer erhebt. Der Wettbewerbsnachteil der Offenbacher Gastronomen gegenüber den Umlandgemeinden ist erheblich, auch ist diese „Offenbach-Steuer“ für die Attraktivität der Stadt nicht förderlich.

 

Diese unzeitgemäße Form des Abgabeneinzugs muss endlich und vor allem schnellstmöglich abgeschafft werden. Eine stufenweise Abschaffung bis 2010, wie es der aktuelle Koalitionsvertrag vorsieht, hat keine sachliche Grundlage und ist alleine einem Koalitionskompromiss geschuldet. Eine seriöse Kompensation für die zu erwartenden Einnahmeausfälle wird die Koalition weder 2008 noch 2010 erbringen können. Daher kann die Steuer auch sofort wegfallen.

 

Zu 2.)

Ursprünglich war mit dem Begriff „Unternehmer“ gemeint, Gaststätten in jeglicher Form zur Steuerabgabe heranzuziehen.  Im Sinne der Satzung gelten jedoch auch ehrenamtlich tätige Vereine und Vereinigungen als Unternehmer. Diese geben jedoch die Getränke nicht ab, um Gewinne zu erzielen, sondern bei Festen und anderen Veranstaltungen hauptsächlich zu dem Zweck, dass sich die Gäste erfrischen können. Im Wesentlichen werden durch die erzielten Einnahmen nur die Kosten der Stände der Vereine und Vereinigungen gedeckt sowie die entstandenen Barauslagen. Der Getränkeausschank ist nicht mit einer Gewinnerwartung im unternehmerischen Sinne verbunden.

 

Auch stellt es für die ehrenamtlich Tätigen einen erheblichen Zeit- und Kosten-aufwand dar, gegenüber der Stadt Offenbach gemäß §§ 6, 7 der Satzung die notwendigen Steuererklärungen zu fertigen, auch wenn sich anschließend eine Steuerschuld nahezu im „Nullbereich“ ergibt.

 

Auch für die Verwaltungsstellen ergibt sich hierdurch ein erheblicher personeller Mehraufwand, ohne dass dieser durch entsprechende Steuereinnahmen gerechtfertigt erscheint.

 

Sowohl zur Erleichterung der ehrenamtlichen Arbeit in den Vereinen und den Vereinigungen als auch in der Verwaltung sollte deshalb von der Erhebung der Getränkesteuer gemäß Tenor unverzüglich Abstand genommen werden.