Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.09.2006

Eing. Dat. 28.09.2006

 

Nr. 72

 

Dez.: IV

 

 

 

 

Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 365/06 vom 27.09.2006, DS I (A) 72

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main beschließt:


Begründung:

 

Um die Gebührensituation der Friedhöfe zu verbessern und den Alten Friedhof auf Dauer zu erhalten ist eine weitere Belegung sinnvoll und notwendig. Hierzu soll dort die Beisetzung von auswärtigen Verstorbenen zugelassen werden, was die Auslastung erhöht und der Gesamtdeckung dient. Ebenso soll auch eine zusätzliche neue Bestattungsart eingeführt werden, welche dies mit unterstützt. Dies wird durch die Ergänzung der folgenden Normen gewährleistet:

 

Zu § 2 Abs. 1 Satz 3

Wie bereits eingangs erwähnt, soll die Zulassung von außerhalb Offenbachs Verstorbenen der besseren Auslastung des Alten Friedhofs dienen. Dies entspricht dem Gedanken des sich noch im Entwurf befindlichen neuen Hess. Friedhofs- und Bestattungsgesetzes, wonach die Verpflichtung von Städten, Verstorbene zu beerdigen, auf bspw. ehem. Einwohner zu erweitern geplant ist.

 

Zu § 11 Abs. 1 Satz 3

Der Eigenbetriebsleitung soll die Möglichkeit eröffnet werden ungenutzte Friedhofsflächen Pietäten zur Nutzung anzubieten. Dies soll zu einer Aufwertung dieser brachliegenden Flächen und einer besseren Auslastung aller Flächen führen.

 

Zu §16 a

Es besteht eine verstärkte Nachfrage nach besonders kostengünstigen Bestattungsformen. Dies wird von den Offenbacher Pietäten bestätigt. Durch die Einführung einer anonymen Urnensammelbestattung in pflegeleichten Grabstätten besteht die Möglichkeit, diesem Wunsch zu entsprechen und eine ordnungsgemäße Beisetzung in würdigem Umfeld zu ermöglichen.

Neben der besseren Auslastung hilft dies auch, das Gesamtbild des Friedhofs zu verbessern.

 

Unabhängig von diesen Punkten soll eine organisatorische Änderung bzw. Ergänzung in Bezug auf die Grabbepflanzungen in die Friedhofsordnung eingefügt werden.

 

Zu § 22

Erfahrungsgemäß stellen die Anpflanzungen auf den Grabstätten für die Friedhofsverwaltung große Probleme dar, sofern Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind, sich aber offensichtlich schon längere Zeit niemand mehr um die Grabstätte gekümmert hat. Gerade vor Jahrzehnten angepflanzte kleine Sträucher oder Büsche, die zwischenzeitlich zu stattlichen Bäumen gewachsen sind, belästigen auch oft die Angehörigen der Nachbargräber.

 

Die Möglichkeit hier Abhilfe zu schaffen, ist für die Friedhofsverwaltung ohne die ausdrückliche Ermächtigung in der Friedhofsordnung nur sehr schwierig.

 

Anlagen

- 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt
   Offenbach am Main
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