Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.09.2006

Eing. Dat. 28.09.2006

 

Nr. 73

 

Dez.: IV

 

 

 

Änderung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 366/06 vom 27.09.2006, DS I (A) 73

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung beschließt:


Begründung:

 

Um die Gebührensituation auf dem Alten Friedhof zu verbessern und diesen auf Dauer als Friedhof zu erhalten ist eine weitere Belegung sinnvoll und notwendig. Hierzu soll dort die Beisetzung von auswärtigen Verstorbenen zugelassen werden, was die Auslastung erhöht und der Gesamtdeckung dient. Ebenso soll auch eine zusätzliche neue Bestattungsart eingeführt werden, welche dies mit unterstützt. Neben der Änderung der Friedhofsordnung muss hierzu auch die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung entsprechend angepasst werden. Die neu einzuführende Anonyme Urnensammelbeisetzung auf dem Alten Friedhof wird den Gebührenpflichtigen dabei zu einem Gesamtpreis von 205,- € (150,-€ Nutzungsrecht zzgl. 55,- € Beisetzung) angeboten.

 

Neben dieser Ergänzung der Gebührensatzung soll diese auch in Bezug auf die Definition des Gebührenpflichtigen ergänzt werden. Des Weiteren soll die Möglichkeit, auch an bestattungsfreien Tagen zu bestatten im Hinblick auf die Gebührenhöhe geregelt werden.

 

Zu § 2

Die bisherige Formulierung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung zum Gebührenpflichtigen sollte erweitert werden, da derzeit nur derjenige für die Kosten der Bestattung aufkommen muss, der eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben hat. Hier sollte die Gebührenpflicht an die Pflicht zur Totenfürsorge nach dem Hess. Friedhofs- und Bestattungsgesetz angeknüpft werden. Damit können auch Angehörige, die keine schriftliche Erklärung abgegeben haben, zur Übernahme der Kosten herangezogen werden.

 

 

Zu §§ 3 und 7

Durch Schaffung einer neuen Grab- bzw.  Bestattungsart ist auch eine entsprechende Ergänzung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung notwendig. Vielfach wünschen sich Angehörige eine Bestattung auch an arbeitsfreien Tagen, damit möglichst viele Angehörige teilnehmen können, ohne sich hierfür einen Tag frei nehmen oder Urlaub beanspruchen zu müssen. Im Sinne eines Dienstleistungsgedankens sollte dieser Wunsch aufgegriffen werden, jedoch um die hier entstehenden höheren Kosten decken zu können gegen eine erhöhte Gebühr.

 

Anlagen

- 1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung
      Synopse