Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.11.2006

Eing. Dat. 02.11.2006

 

Nr. 81

 

Dez.: II (Amt 51)

 

 

 

 

Kindertagesstättenentwicklungsplanung; Fortschreibung des Kindertagesstättenentwicklungsplanes 2002
Antrag Magistratsvorlage Nr. 410/06 vom 01.11.2006, DS I (A) 81

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der in Anlage beigefügte Kindertagesstättenentwicklungsplan 2006 wird
   (zustimmend) zur Kenntnis genommen.*


2. Der Magistrat wird beauftragt, die geltende, von der Stadtverordneten-
    versammlung beschlossene Richtlinie für Betriebskostenzuschüsse an Träger von
    Kindertagesstätten gemeinsam mit den freien Trägern von Kindertagesstätten mit
    dem Ziel zu überarbeiten,

    
- die Schaffung notwendiger und zusätzlicher Plätze der Kleinkinderbetreuung zu
       erreichen

    
- und eine effektive, effiziente und qualitätsorientierte Bildungsarbeit in allen
       Einrichtungen gem. Paragraph 22 Abs. (1) SGB VIII nach den Vorgaben der §§
       22-24 SGB VIII sicherzustellen.


zu*: Eine Abstimmung erfolgt nur über Absatz 2.


Begründung:

 

Die Fortschreibung des Kindertagesstättenentwicklungsplanes 2002 war geboten, da

 

     - die Ausbauziele zur Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen der

       Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2002 erreicht sind;

 

     - der Bundesgesetzgeber mit der Novellierung des SGB VIII die öffentlichen
      Träger der Jugendhilfe mit der Verpflichtung zur Bedarfsdeckung bei der
       Kleinkinderbetreuung zur konkreten Ausbauplanung verpflichtet hat;

 

     - der öffentliche Träger der Jugendhilfe zukünftig die Qualitätsstandards
       entsprechend dem Bildungsauftrag nach SGB VIII konkretisieren muss und
       durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen hat, dass diese auch bei den freien
       Trägern umgesetzt werden und

 

     - die Bildungslandschaft in Offenbach durch engere Kooperation zwischen Schule
       und Jugendhilfe im Bereich der Elementar- und Grundschulbildung weiter
       optimiert werden muss.

 

Aus der Sicht des Magistrats ist es hierfür auch notwendig, dass geltende Finanzierungssystem der Betriebskostenzuschüsse hinsichtlich seiner Effektivität und Effizienz wie Zukunftstauglichkeit gemeinsam mit den freien Trägern zu überprüfen.

 

Im Übrigen wird auf die vorgelegte Fortschreibung des Kindertagesstättenentwick-
lungsplanes in Anlage verwiesen. In Kapitel V - Ausblick - sind die notwendigen Konsequenzen aus dem vorgelegten Datenmaterial in Verbindung mit den Aufträgen des Gesetzgebers zusammengefasst.

 

Anlage