Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.11.2006

Eing. Dat. 15.11.2006

 

Nr. 85

 

Dez.: II (Amt 51)

 

 

 

 

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 381/06 vom 11.10.2006, DS I (A) 85

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle

Herrn Sebastian Irgel,
Pfaffenweg 6,
63075 Offenbach am Main,

als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss wählen.


Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.11.2004 wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main festgelegt. Gemäß § 2 Ziff. 1c der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der Jugendverbände, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind, von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG Hessen) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

In ihrer Sitzung am 06.07.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Jugendverbände Herrn Andreas Fiedler als stellvertretenden Vertreter des Stadtjugendringes Offenbach gewählt.

 

Herr Andreas Fiedler hat auf die stellvertretende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss verzichtet. Der Stadtjugendring Offenbach schlägt als seinen Nachfolger Herrn Sebastian Irgel vor. Der vorgeschlagene Nachfolger erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG Hessen), in dem er das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers wohnt sowie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.

 

Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.