Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.11.2006

Eing. Dat. 16.11.2006

 

Nr. 87

Dez.: (Amt 60)

 

 

Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 2. Bauabschnitt
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 424/06 vom 15.11.2006, DS I (A) 87


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord­netenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Umsetzung des Haltestellenkonzeptes, 2. Bauabschnitt, nach der vom
    Ingenieurbüro Jungkunst, Mömbris, in Zusammenarbeit mit dem Amt für
    Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.000.000,00 € einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96350
    „Haltestellenumbau 2. BA" wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2006                         50.000,00 €
    Haushaltsplan 2007                       500.000,00 €
    Haushaltsplan 2008                       400.000,00 €
    Haushaltsplan 2009                         50.000.00 €

    Gesamt:                                         1.000.000.00 €

    Zur Beauftragung ist im Haushaltsplan 2007 eine Verpflichtungsermächtigung in  
    Höhe von 450.000,00 € vorgesehen.

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Landeszuschuss
    gem. GVFG/FAG:                            765.000,00 €
    Kreditmarktmittel:                             235.000.00 €
    Gesamt:                                         1.000.000.00 €

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe
    von 24.240,97 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des
    Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.


Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 14.12.2000 DS l (A) 831 bereits der Umsetzung des 1. Bauabschnittes des Haltestellenkonzeptes der Stadt Offenbach a. M. mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 1.943.000,00 € (3.800.000,00 DM) zu Lasten der Haushaltsstelle 63000.96100 „Haltestellenumbau" zugestimmt. Entsprechend der Mittelbereitstellung des Haushaltes ist die Umsetzung über mehrere Jahre gestreckt worden.

 

Die vorliegende Vorlage enthält Haltestellen, die bereits im damaligen Konzept enthalten waren, aber aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt wurden sowie Haltestellen, die durch die Fortschreibung neu aufgenommen wurden. Änderungen dieser Art ergaben sich unter anderem durch neue Linienwege der Buslinien der Offenbacher Verkehrsbetriebe.

 

In den vergangenen Jahren wurden im Zuge des 1. Bauabschnitts insgesamt 114 Haltepunkte umgebaut. Im nun geplanten 2. Bauabschnitt ist der Umbau von weiteren 47 vorhandenen sowie erstmalig neu zu errichtenden Haltepunkten vorgesehen.

 

Der Bau und Ausbau von Haltestelleneinrichtungen ist Fördertatbestand nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Die Maßnahmen werden gefördert, wenn die flächendeckende Ausstattung aller Haltestellen eines zusammenhängenden Verkehrsgebietes nach einem einheitlichen Konzept erfolgt. Weiterhin werden in der Umsetzung die vom Rhein-Main-Verkehrsverbund erarbeiteten Haltestellenstandards, welche ja bereits bei den o. g. 114 Haltestellen realisiert wurden, mit den wesentlichen Ausstattungsmerkmalen wie Hochsonderbord, Blindenrillenplatten, Papierkörbe, Sitzgelegenheiten und ggfs. Wartehallen, berücksichtigt.

 

Ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung wurde am 24.05.06 gestellt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Eingang des Bewilligungsbescheides und Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.000.000,00 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften, jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 24.240,97 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.