Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A)Ausgegeben am 22.11.2006

Eing. Dat. 21.11.2006

 

Nr. 89

 

 

 

Bewahrung christlicher Feste in Kindertagesstätten
Antrag CDU vom 21.11.2006, DS I (A) 89

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, im Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach ein verbindliches pädagogisches Konzept umzusetzen, wonach christliche Feste wie
St. Martin, Advent, Weihnachten und Ostern auf der Grundlage christlich-abendländischer Traditionen gefeiert werden.


Begründung:

 

Der jüngst bekannt gewordene Fall in der städtischen Kindertagesstätte 8 beim Martinsumzug, Gott und den Heiligen Martin aus dem Liedertext zu streichen, zeigt die dringende Notwendigkeit sicherzustellen, dass künftig christliche Feste gemäß der christlichen Traditionen in allen Kindergärten des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach gefeiert werden. Die Unsicherheiten, die verantwortliche Personen im Magistrat und der Leitung des EKO mit dem Feiern christlicher Feste in städtischen Kindertagesstätten ganz offenbar haben, verdeutlicht die Notwendigkeit des vorliegenden Antrages. Das Feiern christlicher Feste gehört seit Jahrhunderten zur deutschen und europäischen Tradition. Diese Feste haben uns geprägt und sind Teil unserer eigenen Identität. Mit dem vorliegenden Antrag soll sichergestellt werden, dass die deutschen Kinder in den städtischen Kindertagesstätten in dieser Tradition erzogen werden und die Kinder aus Familien anderer Religionen die christlich-abendländischen Traditionen erfahren. Dies ist gerade mit Blick auf die Integration wichtig. In den Kindertagesstätten werden die Weichen für die Identität der Menschen mitbestimmt. Das Feiern christlicher Feste muss daher fester Bestandteil des pädagogischen Konzeptes des EKO sein. Mit dem vorliegenden Antrag soll der Magistrat verpflichtet werden, diesen pädagogischen Ansatz im EKO umzusetzen.