Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.01.2007

Eing. Dat. 21.12.2006

 

Nr. 110

 

Dez.: IV

 

 

 

 

Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 469/06 vom 20.12.2006, DS I (A) 110


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main beschließt.


Begründung:


Über die RMA werden Abfälle aus der hoheitlichen Abfallsammlung der Stadt Offenbach entsorgt. Da die RMA zum 01.01.2007 die Entgelte einiger Abfallarten geändert hat, ist eine Anpassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main erforderlich. Auswirkungen für den Offenbacher Gebührenzahler wird diese Gebührensatzungsänderung nicht haben, da von der Erhöhung der RMA Entgelte der öffentlich rechtliche Entsorger und nicht der Gebührenzahler betroffen ist. Eine allgemeine Abfallgebührenerhöhung ist nicht vorgesehen, die Mehraufwendungen der Entsorgung für den ESO Eigenbetrieb können durch vorhandene Rücklagen aufgefangen werden.

 

zu § 5 Absatz 2 b)

Die Gebühren der jeweiligen Abfallart sind den von der RMA erhobenen Entgelte angepasst worden.

 

zu § 5 Abs. 3 S. 2

Korrektur eines Verweises innerhalb der Satzungen.

 

Anlagen

- 1. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am
Main
-  Synopse