Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30 .01.2007

Eing. Dat. 25.01.2007

 

Nr. 122

 

Dez.: I (10)

 

 

 

Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Sozialgericht Frankfurt a. M. für die Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 012/07 vom 24.01.2007, DS I (A) 122

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge

                  eine 3 Personen umfassende Vorschlagsliste zur Berufung der
                  ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Sozialgericht Frankfurt

                  a. M. für die Kammern für Angelegenheiten der Sozial­hilfe und des
                  Asylbewerberleistungsgesetzes

beschließen.

Der Beschluss bedarf einer 2/3-Mehrheit.


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 09.01.2007 hat das Hessische Ministerium der Justiz die Stadt Offenbach aufgefordert, eine entsprechende Vorschlagsliste mit 3 Personen-vorschlägen bis zum 01.03.2007 einzureichen.

 

Die persönlichen Voraussetzungen für das Amt des ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht gehen aus dem beigefügten Auszug aus den Bestimmungen der §§ 16 und 17 SGG hervor.

 

Das Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagsliste regelt § 36 Gerichts-verfassungsgesetz.

 

Danach soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Angesichts der zu verzeichnenden Unterrepräsentierung der ehrenamtlichen Richterinnen beim Sozialgericht Frankfurt (M) bittet das Justizministerium um verstärkte Berücksichtigung von Frauen.

 

Die Vorschlagsliste muss schließlich Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten. Ein entsprechender Personalbogen des Hessischen Ministeriums der Justiz ist in der Anlage beigefügt. Dieser sollte vor Beschluss von der vorgeschlagenen Person ausgefüllt und unterschrieben werden. Er ist mit der beschlossenen Vorschlagsliste dem Hessischen Justizministerium zuzuleiten.

 

Anlagen

Auszug aus den Bestimmungen der §§ 16 und 17 SGG Personalbogen