Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.02.2007

Eing. Dat. 01.02.2007

 

Nr. 123

 

Dez.: III (Amt 20)

 

 

 

 

Beteiligungsbericht 2005 der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 026/07 vom 31.01.2007, DS I (A) 123


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung
den beiliegenden Beteiligungsbericht 2005 der Stadt Offenbach am Main
gemäß § 123a Absatz 3 Satz 1 HGO in öffentlicher Sitzung erörtert.


Begründung:

 

Mit Verabschiedung der Neufassung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) am 31.01.2005 hat der Landesgesetzgeber durch die Regelungen in § 1 23a HGO die Gemeinden erstmals dazu verpflichtet, künftig jährlich zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.

 

Gemäß § 1 23a Absatz 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeinde-vertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern.

 

Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen (§ 123a Absatz 3 Satz 2 HGO). Der Bericht kann, nach erfolgter öffentlicher Erörterung, während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei eingesehen werden. In einer amtlichen Bekanntmachung in der „Offenbach-Post" wird auf das Vorliegen des Beteiligungsberichtes und die zur Einsichtnahme vorgesehene Örtlichkeit hingewiesen.

Anlage