Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.04.2007
Eing. Dat. 26.04.2007
Nr. 144
Eingliederung in Arbeitsverhältnisse
Antrag CDU vom 26.04.2007, DS I (A) 144
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten,
1. ob durch den Einsatz von Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs.
3 SGB II (1-Euro-Jobs) reguläre Arbeitsplätze wegfallen bzw. trotz vorhandenem
Bedarf keine neuen geschaffen werden,
2. wie hoch der Anteil der Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3
SGB II (1-Euro-Jobs) ist, die unmittelbar oder zeitnah nach der Maßnahme in den
1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können,
3. ob und wie die Stadt Offenbach für Menschen, die auch nach erfolgreichem
Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 16 Abs.3 SGB II keine
reellen Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Beschäftigungsmöglichkeit
im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II in Form eines so genannten „dritten“ oder
auch „sozialen Arbeitsmarktes“ im gemeinnützigen Bereich bei stadteigenen
Gesellschaften zur Verfügung stellen kann.
Begründung:
Laut Auskunft des Sozialdezernates der Stadt Offenbach waren im Jahr 2006 bis Mitte Dezember insgesamt 2.047 Personen in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 SGB II (1-Euro-Jobs) beschäftigt. Anhand einer detaillierten Übersicht wird aufgeführt, wie viele Stellen in welchen Einrichtungen vorgehalten werden und wie hoch die Besetzungsquote ist.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob bei dieser großen Anzahl von „1-Euro-Jobs“ reguläre Arbeitsplätze bei den genannten Einrichtungen entweder wegfallen oder trotz Bedarfs nicht eingerichtet werden.
Darüber hinaus soll der Magistrat untersuchen, wie hoch der Anteil der in 1-Euro-Jobs beschäftigten Personen ist, die unmittelbar im Anschluss an die Beschäftigungsmaßnahme in den 1. Arbeitsmarkt, also in reguläre Arbeitsverhältnisse untergebracht werden können.
Arbeitsgelegenheiten werden Menschen angeboten, die eine längere Arbeitslosigkeit hinter sich haben und im Bezug von Arbeitslosengeld II sind. Viele Menschen haben aber auch nach Abschluss einer Beschäftigungsmaßnahme keine reellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dieser Personenkreis bleibt danach weiter sich selbst überlassen. Der Magistrat sollte daher überprüfen, ob Beschäftigungsmöglichkeiten bei stadteigenen Gesellschaften für solche Personen vorgehalten werden können. Bei der Prüfung sollen insbesondere Formen eines „3. Arbeitsmarktes“ oder auch „sozialen Arbeitsmarktes“ untersucht werden, die als Modellversuche bereits in den neuen Bundesländern erprobt werden.