Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.04.2007

Eing. Dat. 26.04.2007

 

 

Nr. 146

 

 

Dez.: I (Amt 37)

 

 

 

 

 

Errichtung einer Sonderfahrzeughalle Feuer- und Rettungswache
Rhönstraße 10, 63071 Offenbach a.M.
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 114/07 vom 25.04.2007, DS I (A) 146


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung beschließen möge:

1. Der Errichtung einer Sonderfahrzeughalle in der Feuer- und Rettungswache,
    Rhönstraße 10 in 63071 Offenbach, nach der von dem Architekturbüro
    Dey + Vieweg und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 135.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich gemäß den Ausschreibekriterien der VOB.

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 135.000,00 Euro stehen als Haushalts-
    ausgabereste aus 2006 im Vermögenshaushalt bei der HH-Stelle 13000.94410
    „Errichtung einer Sonderfahrzeughalle" zur Verfügung.

4. Fördermittel für die Errichtung der Sonderfahrzeughalle in Höhe von 42.000,00 €
    sind vom Land Hessen in einem Vorbescheid angekündigt und als Haushalts-
    einnahmereste aus 2006 veranschlagt.


Begründung:

Im Rahmen der Sanierung der Fahrzeughallentore (Projektbeschluss vom
06.07.2006 DS l (A) 33 der Stadtverordnetenversammlung) werden die vorhandenen 23 Falttore durch Sektionaltore ersetzt. Durch den Einbau von Sektionaltoren wurden gegenüber Falttoren ca. 4.000 € pro Tor eingespart.

 

 

Auch zurzeit kann der Feuerwehrkran bei den Falttoren nur hofseitig die Fahrzeughalle verlassen und muss rückwärts über den kleinen Hof auf seinen Einstellplatz unter erschwerten Bedingungen rangiert werden.

 

Durch den Einbau der Sektionaltore, der im Sturzbereich ein Freiraum von ca. 30 cm benötigt, ist dann auch die hofseitige Ein- bzw. Ausfahrt nicht mehr möglich. Als Einstellmöglichkeit für den Feuerwehrkran ist die Errichtung einer Sonderfahr-zeughalle bis zum Herbst 2007 auf dem östlichen Teil des Grundstückes zur Oberen Grenzstraße erforderlich, da sonst keine Unterstellmöglichkeit mehr für dieses Fahrzeug vorhanden ist.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahme in Verbindung mit der Sanierung der Fahrzeughallentore ist aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen geboten, zumal durch die Einsparungen bei den Sektionaltoren (92.000 €) und den Zuwendungen des Landes Hessen aus Mitteln der Feuerschutzsteuer (42.000 €) die notwendige Sonderfahrzeughalle kostengünstig errichtet werden kann.

 

Durch die Verlagerung des Stellplatzes des Feuerwehrkrans in die vorgesehene Sonderfahrzeughalle kann zudem die bestehende Stellplatzknappheit für Großfahrzeuge in der Fahrzeughalle behoben werden.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Nachrichtlich:

 

Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung liegen im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.