Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.04.2007

Eing. Dat. 26.04.2007

 

 

Nr. 147

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

 

 

 

 

 

Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Wilhelmschule, Wilhelmstraße 12
in 63065 Offenbach a. M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 122/07 vom 25.04.2007, DS I (A) 147


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Den Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Wilhelmschule, nach der von der
    EEG in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 280.000,00 € einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Haushaltsstelle 28070.94100
    „Wilhelmschule, Brandschutz“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsreste 2006                               55.000,00 €
    Haushaltsplan  2007                              225.000,00 €
    Gesamt:                                                    280.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.

4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.






Begründung:

Entsprechend der Auflagen der Feuerwehr sind am Gebäude der Wilhelmschule Brandschutzmaßnahmen wie folgt umzusetzen:

 

- Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges für die Räume im Ober-
  geschoss durch Errichtung einer Außentreppe und eines Verbindungssteges auf
  dem Dach des Umkleidetraktes

- Umrüstung von Türen mit Blindzylindern, Panikschlössern und Obentürschließern
  wie auch Einbau neuer Verbindungstüren zwischen Schulräumen zur Schaffung
  eines vom Haupttreppenhaus unabhängigen Rettungsweges.

- Entfernung von Glasbausteinwänden zwischen den Fluren und angrenzenden
  Räumen sowie Ersatz durch Mauerwerk in F-30-Ausführung.

Gemäß der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung betragen die

Gesamtkosten 280.000,00 €.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom
19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005)
übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und
Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III)
mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen
entsprechend dem Antragstenor.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.