Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.04.2007

Eing. Dat. 26.04.2007

 

Nr. 151

 

Dez.: I (Amt 62)

 

 

 

 

 

 

Umlegung Hafen Offenbach, Mainviertel
Anordnung der Umlegung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 131/07 vom 25.04.2007, DS I (A) 151


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet innerhalb des Geltungsbereiches
    des sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes 563 A wird nach
    § 46 Abs.1 BauGB die Umlegung angeordnet.

2. Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
    beauftragt.


Begründung:

 

Die Anordnung der Umlegung umfasst das Gebiet des Offenbacher Hafens und der Hafeninsel zwischen Goethering, Carl-Ulrich-Brücke und der angrenzenden Bebauung des Nordringes innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 563 A. Die Neuordnung des Grund und Bodens ist in diesem Bereich notwendig, weil die aus der Binnenhafennutzung resultierende Grundstückssituation keine planungsadäquate Bebauung zulässt.

 

Durch das vom Vermessungsamt durchgeführte Parallelverfahren zur Aufstellung von Umlegungs- und Bebauungsplan wird der Wechselwirkung zwischen Bodenordnung und Planung Rechnung getragen und die zeitliche Dauer der Baulandentwicklung verkürzt. Die Durchführung der Umlegung verursacht der Stadt Offenbach keine Kosten.