Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.06.2007

Eing. Dat. 04.06.2007

 

Nr. 163

 

 

 

 

 

Regionalplan Südhessen / Mainzer Ring
Antrag CDU vom 04.06.2007, DS I (A) 163


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des neuen Regionalplans Südhessen / Flächennutzungsplans durch eine entsprechende Stellungnahme dafür Sorge zu tragen, dass die Option zur Anbindung des Mainzer Rings über die Kettelerstraße zur Mainstraße erhalten bleibt und der vorliegende Entwurf zeichnerisch und textlich entsprechend geändert wird.


Begründung:

Der nach über 30-jährigem zähen Ringen endlich in Angriff genommene Weiterbau des Mainzer Rings stellt unstreitig die wichtigste Verkehrsentlastungsmaßnahme für den Stadtteil Bürgel dar. Seine volle Entlastungswirkung wird der Mainzer Ring allerdings erst durch eine direkte Anbindung an die Mainstraße erbringen können. Deshalb ist es notwendig, alle planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Anbindung zu schaffen bzw. sich zumindest offen zu halten. Die Verlängerung der Umgehungs­straße in südwestliche Richtung, nördlich an den „Farbwerken“ vorbei, ist grundsätzlich möglich, hierbei handelt es sich um unbebautes Gelände, nämlich im Wesentlichen um die Trasse der ehemaligen Industriebahn.

 

Die Regionalversammlung Südhessen hat am 2. Februar 2007 die Anhörung und die Einleitung der Offenlegung des Entwurfs des neuen Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans beschlossen. Im Zeitraum vom 2. Mai bis 1. August 2007 befindet sich der Planentwurf im Beteiligungsverfahren. Alle Gemeinden und Planungsträger können dann innerhalb von drei Monaten Stellung nehmen.

 

Die antragstellende Fraktion hat in Erfahrung gebracht, dass der im Tenor genannte Bereich in diesem Entwurf als Grünfläche ausgewiesen werden soll, was einen Weiterbau des Mainzer Rings bis zur Mainstraße zweifellos verhindern würde.

 

 

 

Eine entsprechende Initiative der CDU-Fraktion vom 27.05.2004 wurde durch einen Prüfantrag der damals herrschenden Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG (I (A) 668/1) mit Beschluss am 08.07. 2004 zwar zunächst verhindert, allerdings wurde in dem damaligen Änderungsantrag der direkten Anbindung des Mainzer Ringes an die Mainstraße nicht grundsätzlich widersprochen. Gemäß dem Parlamentarischen Informationssystem hat der Magistrat diesen Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung bisher nicht erfüllt.

 

Um alle planungsrechtlichen Optionen für die direkte Anbindung des Mainzer Ringes an die Mainstraße offen zu halten, ist der Magistrat daher zunächst gefordert, fristgerecht die im Tenor verlangte Stellungnahme abzugeben.