Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.06.2007

Eing. Dat. 14.06.2007

 

Nr. 167

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

Sanierung der Kindertagesstätte 19, Landgrafenstraße 24 e, Offenbach a. M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 192/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 167


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung der Kindertagesstätte 19 in der Landgrafenstraße 24 e, Offenbach
    a. M., nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
    671.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 60010.50000
    "Gebäudesanierung, -unterhaltung, -reparatur" wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2007        671.000.00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.


Begründung:

Die Kindertagesstätte 19 – Landgrafenstraße 24 e - wurde 1997 als 1-geschossiges nicht unterkellertes Gebäude auf einer Fundamentplatte in Holzständerbauweise von der Firma FEWA Wagner GmbH, Zwingenberg, als Generalunternehmer, errichtet. Die Außenfassade wurde zusätzlich mit einem Wärmeverbundsystem versehen, die Innen- und Außenwände wurden beidseitig mit Span- und Gipskartonplatten beplankt. Der Bodenaufbau auf der Fundamentplatte gliedert sich in eine Wärmedämmschicht mit Trennlage, sowie einem bewehrten Estrich, der größtenteils mit einer Fußbodenheizung versehen wurde.

 

Im 4. Quartal 2003 wurde bei Instandsetzungsarbeiten Schimmel im Bereich der Fußboden-Sockelleisten festgestellt, was auf eine undichte Kupferrohr-Wasserleitung im Fußboden zurückzuführen war. Hierzu wurde der Baukörper an verschiedenen Stellen geöffnet und Materialproben zur mikrobiologischen Analyse entnommen. Alle Proben wiesen einen mikrobiellen Befall auf. In weiteren Untersuchungen wurden mikrobielle Schäden auch an den Außenwänden festgestellt.

 

Nach den durchgeführten Trocknungsmaßnahmen und der Einschaltung eines Sachverständigen wurde weiterhin festgestellt, dass die vorgefundene Schimmelbildung nicht ausschließlich aus diesem Wasserschaden herführen kann. Es wurden weitere bauliche Mängel vorgefunden:

- die Aussparung für Rohrdurchführungen in der Beton-Bodenplatte bis zum darunter
  liegenden Erdreich wurde nicht mit Beton geschlossen, so dass Feuchtigkeit
  eindringen kann,
- die Bodenabdichtung, bestehend aus einer Schweißbahn, wurde nicht bis an das
  Rohr herangeführt und flanschartig angeschlossen,
- die Bodenabdichtung wurde nicht vollflächig verklebt,
- an der Außenwand fehlt im Sockelbereich die Vertikalabdichtung, so dass Wasser
  von außen eindringen kann.


Aufgrund der vorliegenden Schäden wurde beim Landgericht Darmstadt der Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens eingeleitet.

Das Gebäude in der Landgrafenstraße wurde daraufhin geräumt und die gesamte Kita in das leerstehende Gebäude der ehemaligen Kfz-Zulassungsstelle am Bierbrauerweg, das provisorisch hergerichtet wurde, ausgelagert.

 

Das von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellte Sanierungskonzept richtet sich nach den Sanierungsempfehlungen der Gutachten, Ergänzungsberichte und Ergänzungsgutachten im Rahmen des selbständigen Beweissicherungsverfahrens und sieht folgende Vorgehensweise vor:

 

Der Sockelbereich der Außenwände wird bis zu einer Höhe von 50 cm geöffnet und bis auf die Tragkonstruktion entkernt, wobei der außenseitige Bodenbelag mit Unterkonstruktion in einem 50 cm breiten Streifen ausgebaut und für den Wiedereinbau seitlich gelagert wird. Der geöffnete Bereich der Außenfassade wird mit einer Klimamembran versehen und mit wasserundurchlässigen zementgebundenen Fassadenplatten geschlossen. Auf diese Platten wird eine Vertikalabdichtung im Randbereich der Bodenplatte eingebaut. Die Fassade erhält einen Sockelputz auf Perimeterdämmung und einen neuen Fassadenanstrich.

 

Eventuelle Beschädigungen im Sockelbereich an der Tragkonstruktion, besonders an den Schwellenhölzern, kann erst nach Öffnen der Konstruktion festgestellt und ein eventuell erforderlicher Austausch vorgenommen werden.

 

Der Fußbodenaufbau im Innenbereich wird komplett entfernt. Dies beinhaltet ebenfalls die Fußbodenheizungs- und Wasserleitungen im Estrich sowie alle Bodenbeläge.

 

Sämtliche Innenwandflächen werden bis zu einer Höhe von 150 cm geöffnet und ebenfalls bis auf die Tragkonstruktion entkernt. Der Rohboden wird mit einer quellverschweißten Folie abgedichtet und eine Wärme- und Trittschalldämmung, sowie Fußbodenheizung, Estrich und Linoleum-Bodenbelag neu eingebracht. In den Nassbereichen und in der Küche werden neue Bodenfliesen eingebaut.

 

Die geöffneten Wandflächen im Innenbereich werden mit zementgebundenen Platten zweilagig beplankt und die Wandbeläge aus Fliesen und Glasfasertapeten wieder ergänzt und gestrichen.

 

Vor Beginn der Sanierungsarbeiten wird die Decke mittels HEPA-Filter abgesaugt und mit Folie luftdicht gegen den Innenraum verschlossen, um weiteren mikrobiellen Belastungen aus entstehendem Staub vorzubeugen. Bei den Sanierungsarbeiten erfolgen die Bereitstellung von geeigneten Luftaustauschgeräten, Industriesaugern mit entsprechenden Filtern, sowie die Behandlung der Konstruktionshölzer.

 

Die vorhandenen Spielebenen in den Gruppenräumen werden komplett ausgebaut, gereinigt und nach der Sanierung wieder aufgebaut. Sämtliche Türen einschließlich Zargen werden entfernt und durch neue ersetzt. Maler- und Tapezierarbeiten werden im Rahmen der neu eingesetzten Wandbeplankungen durchgeführt, die Restflächen werden im Rahmen der Instandhaltung gestrichen.

 

Sämtliche Heizkörper und Sanitärobjekte sowie Leitungen werden ausgebaut, gereinigt bzw. ersetzt und wieder neu montiert. Auch Teile der Elektroinstallation werden ausgebaut und nach durchgeführten Sanierungsarbeiten neu montiert.

 

Aufgrund der ermittelten Sanierungskosten wurden Überlegungen dahingehend angestellt, ob ein Neubau der Kita auf die vorhandene Bodenplatte günstiger ist. In Anbetracht der Fakten, gleiches Raumprogramm und Netto-Grundrissfläche, ist die Sanierung der vorhandenen Bausubstanz wirtschaftlich vernünftig.

 

Die Vorlaufkosten für die Auslagerung der Kita und die provisorische Herrichtung des Gebäudes am Bierbrauerweg sind in dieser Kostenermittlung nicht enthalten.

 

Sachstand Beweissicherungsverfahren:

 

Im Juli 2004 wurde der Antrag auf Einleitung des selbständigen Beweissicherungsverfahrens beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Nach mehreren Gutachterterminen vor Ort und verschiedenen Einlassungen der Antragsgegnerin liegt nun der ‚Beweissicherungsbeschluss’ vom 26. März 2007 vor. Auf dieser Grundlage kann nun ein Klageverfahren mit anschließendem Hauptprozess folgen. Die Prozessrisiken sind jedoch, insbesondere im Hinblick auf die laufende Liquidation des zu beklagenden Unternehmens, der Fa. FEWA Wagner GmbH, vorab noch einmal abzuklären. Die Forderungen der Stadt Offenbach a. M. wurden dem Unternehmen gegenüber, mit Schreiben der EEG GmbH vom 08. Mai 2007, letztmalig geltend gemacht. Über das weitere rechtliche Vorgehen wird nach vorgenannter Prüfung gesondert berichtet.

 

Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 671.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.