Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.06.2007

Eing. Dat. 14.06.2007

 

Nr. 168

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 613 „Hugenottenplatz / Berliner Straße“
hier: Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen
        Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3a BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 193/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 168

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Das Schreiben der CGI - Commerz Grundbesitz Investmentgesellschaft mbH -,
    Wiesbaden, vom 23.05.2007 und die Erklärung der MSREF Nero Offenbach Zwei
    GmbH, Frankfurt am Main, vom 29.05.2007 werden zur Kenntnis genommen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Erklärung gegen-
    über der CGI gemäß Anlage 3 abzugeben.


Begründung:

 

Zu Ziffer 1:

 

Das Gebäude Berliner Straße 76 „City-Tower“ wurde auf der Grundlage des am 21.09.2000 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und am 07.10.2000 öffentlich bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 613 der Stadt Offenbach am Main genehmigt. Der zugehörige Bauschein Nr. 567/00 wurde ausgestellt am 22.09.2000.

 

Der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 613 gemäß § 12 Abs. 1 BauGB gehörige Durchführungsvertrag in der Fassung vom 30.08.2000 wurde am 20.09.2000 zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Vorhabenträgerin, der Commerz Grundbesitz Investmentgesellschaft mbH, Wiesbaden, nachfolgend CGI genannt, geschlossen.

 

Der Durchführungsvertrag regelt u.a. in § 1 Absatz 2 Ziffer 4 den Neubau eines Ge-bäudes mit Grenzbebauung zum Gebäude Berliner Straße 80. Gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 5 des Durchführungsvertrages ist mit dem Neubau des Gebäudes mit Grenz-bebauung zum Gebäude Berliner Straße 80 spätestens 8 Jahre nach Bestandskraft der Baugenehmigung zu beginnen.

 

Die von der Vorhabenträgerin unterzeichnete zeichnerische Darstellung mit Grund-rissen, Schnitten und Ansichten des geplanten Gebäudes wurden gemäß § 2 des Durchführungsvertrages als Anlage zum Durchführungsvertrag Bestandteil der Durchführungsverpflichtung. Gleichermaßen wurden die genannten Pläne Bestand-teil des Bauscheins Nr. 567/00.

 

Der vorgenannte Neubau des Gebäudes mit Grenzbebauung zum Gebäude Berliner Straße 80 ist bislang nicht entstanden.

 

Die Vorhabenträgerin und bisherige Grundstückseigentümerin, die CGI hat die Lie-genschaft Berliner Straße 74 zwischenzeitlich an die MSREF Nero Offenbach Zwei GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, nachfolgend MS genannt, veräußert. Die Vor-habenträgerschaft ist jedoch bei der CGI verblieben. In den Verträgen zwischen CGI und MS wurden Regelungen für den Fall getroffen, dass die Stadt Offenbach am Main an der Durchführungsverpflichtung bzgl. des Neubaus des Gebäudes mit Grenzbebauung zum Gebäude Berliner Straße 80 gemäß Durchführungsvetrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 613 besteht. Unter anderem hat sich die MS gegenüber der CGI verpflichtet, diesen Neubau entsprechend der vertraglich vereinbarten und genehmigten Pläne – wie oben ausgeführt - durchzuführen.

 

Die CGI bittet in ihrem Schreiben vom 23.05.2007 (Anlage 1) darum sie von der vor-genannten Durchführungsverpflichtung zu entbinden. Die Schwierigkeiten bei der Vermietung des „City-Towers“ und des „Kubus“ und die daraus resultierenden großen Leerstände hätten gezeigt, dass eine Vermarktung der neu zu erstellenden Flächen zurzeit nicht möglich sei. Dies gelte insbesondere, da die geplanten Grund-risse nicht konkurrenzfähig zu den noch bis heute vorhandenen Leerstandsflächen im „City-Tower“ und „Kubus“ seien.

 

Diese Befürchtungen sind angesichts der aktuellen Lage auf dem Büroflächenmarkt nachvollziehbar. Deswegen wird der Antrag der CGI befürwortet.

 

Aus städtebaulicher Sicht ist der Blick auf die Brandwand des Gebäudes Berliner Straße 80 zwar nicht als optimal anzusehen, allerdings wurde durch die vorhandene Fassadenbegrünung eine gestalterisch befriedigende Wirkung erzielt. Zudem werden durch den Verzicht auf die Grenzbebauung zum Gebäude Berliner Straße 80 lang-fristig gesehen auch Möglichkeiten eröffnet den Bereich aufzuwerten, indem z.B. die Grenzwand des Gebäudes Berliner Straße 80 bei Beibehaltung des jetzigen Abstan-des zum „City-Tower“ Öffnungen erhält.

 

Mit der Entlassung aus der Durchführungsverpflichtung sollen die gestalterischen und funktionalen Ziele, die mit dem Abschluss des Durchführungsvertrages verbun-den waren, jedoch weiterhin gesichert werden, falls für diesen Bereich zukünftig doch Bauanträge gestellt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 613 für das Gebiet MK 2 keine Mindesthöhe der Bebauung definiert und die Art der baulichen Nutzung als Bürogebäude nicht ausdifferenziert hat. Um diese Forderung abzusichern, soll die Stadt Offenbach am Main in die Lage versetzt werden, den Bebauungsplan entschädigungsfrei zu ändern oder aufzuheben, falls abweichende Pläne eingereicht werden.

Aus diesem Grund hat der Magistrat darauf hingewirkt, dass MS gegenüber der Stadt Offenbach am Main die rechtsverbindliche Erklärung mit Weitergabever-pflichtung im Falle der Weiterveräußerung der Liegenschaft gemäß Anlage 2 abgibt. Diese Erklärung hat MS mit Schreiben vom 29.05.2007 vorgelegt.

 

Nachdem die Erklärung von MS vorliegt, kann gegenüber CGI auf die Durchfüh-rungsverpflichtung verzichtet werden.

 

Zu Ziffer 2:

 

Zur Änderung des mit der CGI am 20.09.2000 geschlossenen Durchführungsver-trages reicht es aus, wenn der Magistrat aufgrund des Auftrages der Stadtverord-netenversammlung die beiliegende Erklärung gemäß Anlage 3 abgibt.

 

Anlage

1.            Schreiben der Commerz Grundbesitz Investmentgesellschaft mbH vom 23.05.2007

2.            Erklärung der MSREF Nero Offenbach Zwei GmbH gegenüber der Stadt Offenbach am Main vom 29.05.2007

3.            Entwurf der vom Magistrat gegenüber der Commerz Grundbesitz Investmentgesellschaft mbH abzugebenden Erklärung

4.            Lageplan mit farblicher Kennzeichnung des geplanten Neubaus des Gebäudes mit Grenzbebauung zum Gebäude Berliner Str. 80

 

 

Verteiler:

15 x HFB

7 x Fraktionen

 2 x Büro

 1 x Vertreterin MUT

 1 x Stv. Frau Silvestro