Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.06.2007

Eing. Dat. 14.06.2007

 

Nr. 170

 

Dez.: I (Amt 60 und Amt 62)

 

 

 

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 129 (Bieber-Waldhof: Südwestliche Ecke des Bebauungsplanes zwischen Seligenstädter Straße und der angrenzenden Bebauung an der Goldbergstraße)
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 198/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 170

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der am 01.06.1979 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Nr. 129 wird
    für den Bereich der Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung
    Bieber, Flur 6 Flurstücke Nr. 1091/1, 1091/4 und Flur 13 Flurstücke Nr. 227/13,
    227/14 und 227/1 aufgehoben. Er ist im Rahmen des Aufhebungsverfahrens
    gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

2. Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) wird zum Zwecke der öffentlichen
    Auslegung  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Begründung:




Nach § 1 Abs. 8 BauGB gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches für die Aufstellung eines Bebauungsplanes auch für die Aufhebung. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 129 ist mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2007 (Antrag Magistratsvorlage Nr. 063/07 vom 07.03.2007, DS l (A) 136
Az: 000-0002-01 /0951#1229/2007) eingeleitet worden.

 

Nach Billigung der Begründung können die nächsten Verfahrensschritte (Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Anlagen:
1. Ausschnitt aus Bebauungsplan und Stadtgrundkarte (unmaßstäbliche Verkleinerung)
2. Begründung mit Umweltbericht

 

Verteiler:

15 x HFB

15 x UPB

 7 x Fraktionen

 2 x Büro

 1 x Vertreterin MUT

 1 x Stv. Frau Silvestro