Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.06.2007

Eing. Dat. 14.06.2007

 

Nr. 171

 

Dez.: I (Amt 62 und Amt 60)

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521 C (Mühlheimer Straße/Brielsweg)
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den Plan als Satzung
4. Begründung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 199/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 171


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
Die zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Rechtsanwälte Weiß & Partner, MAN-Roland Druckmaschinen AG, Rechtsanwälte Müller-Gebel und von Frau Ilse Wolf bleiben mit Ausnahme der Anregung zu Erhöhung und Materialauswahl der Lärmschutzwand (s. Ziffer 3.1 Anlage 5) unberücksichtigt.

2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach a. M. und der Hahn EKZ Offenbach GmbH & Co. KG unter Beteiligung der ST Gewerbebau GmbH über die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C (Anlage 4) wird zugestimmt.

3. Beschluss über den Plan als Satzung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 521 C in der Fassung vom 04.06.2007 (Anlage 1) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

4. Begründung
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) wird dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beigefügt.




Begründung

Zu1:
Der Vorhabenträger hat auf Wunsch des zukünftigen Baumarktbetreibers die innere Organisation des Baumarktes mit Gartencenter verändert. Gegenstand der Veränderung ist das Vertauschen der Bereiche Baumarkt und Gartencenter.

 

Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens nach § 4a Absatz 3 BauGB wurde den benachbarten Grundstückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich zu den Änderungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes zu äußern.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Begründungen zum Umgang mit den dort dargestellten Sachverhalten sind in der Anlage 5 im Einzelnen dargelegt.

 

Zu 2:

Vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss gemäß § 12 Abs. 1 BauGB die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung der Planinhalte vorliegen.

Der Durchführungsvertrag in der Anlage 4 enthält daher alle erforderlichen Regelungen, die mit der Realisierung des Vorhabens verbunden sind. So beinhaltet der Vertrag u.a. Vereinbarungen zu Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen, zur Übernahme von Kosten und zur Einhaltung von Fristen. Er ist von der Hahn EKZ Offenbach GmbH & Co. KG unter Beteiligung der ST Gewerbebau GmbH als Träger des Vorhabens verbindlich unterzeichnet und wird nach erfolgter Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung und Unterschrift durch die Vertreter der Stadt Offenbach mit dem Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C wirksam.

Als ein Gegenstand der Abwägung bedarf der Durchführungsvertrag der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung.

Zu 3:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 521 C hat das Planaufstellungsverfahren durchlaufen und kann nun in der Fassung vom 04.06.2007 als Satzung beschlossen werden.

 

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.07.2006 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.07.2006 bis einschließlich 23.08.2006 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 14.07.2006 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Planentwurf, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und weitere umweltbezogene Informationen.

 

Die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.07.2006 von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Offenlegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.05.2007 (Magistratsvorlage Nr. 129/07 vom 25.04.2007, DS l (A) 150 Az: 000-0002-01/0965#1256/2007) geprüft. Die sich daraus ergebenden ergänzenden Hinweise sind in den Bebauungsplan (Textl. Festsetzungen C9 bzw. D) eingearbeitet. Auch die Verdeutlichung der zu den verkehrstechnischen Untersuchungen (Ziffer 6.1 der Begründung) dargestellten Sachverhalte ist erfolgt.

 

Der in der Anlage 3 aufgeführte Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C, der die Zulässigkeit des Bauvorhabens gemäß § 30 Abs. 2 BauGB mitbestimmt.

 

Da die für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes begonnene Änderung des Flächennutzungsplanes noch nicht wirksam geworden ist, soll von der Möglichkeit des § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB Gebrauch gemacht werden. Vor der Bekanntmachung des Bebauungsplanes ist daher die Genehmigung des Regierungspräsidenten gemäß § 10 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Zu 4:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen. Durch den Beschluss zu Punkt 3 wird die Anlage 2 zur Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.

 

Anlagen:

1.       Verkleinerter Bebauungsplan

2.      Begründung mit Umweltbericht

3.      Vorhaben- und Erschließungsplan

4.      Durchführungsvertrag (ohne Anlagen)

5.      Behandlung eingegangener Stellungnahmen zum geänderten Vorhaben- und
Er
schließungsplan

 

Verteiler:

Anlagen 1 - 5
15 x UPB
 7 x Fraktionen
 1 x
Vertreterin MUT

 1 x Frau Stv. Silvestro

 

Anlagen 2, 4 und 5

15 x HFB

Hinweis:

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung

liegt aus:

Durchführungsvertrag mit Anlagen