Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.06.2007

Eing. Dat. 14.06.2007

 

Nr. 174

 

Dez.: IV

 

 

Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbe-zirksgrenzen der Grundschulen vom 12. April 1996 in der Fassung der Änderungssatzung vom 11. September 2003
Antrag Magistratsvorlage Nr. 214/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 174


Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

1. Die Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der
    Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 12. April 1996 in der Fassung der
    Änderungssatzung vom 11. September 2003 – gemäß Anlage 1 - wird erlassen.

2. Die erforderliche Genehmigung des Landes Hessen ist einzuholen.


Begründung:

Die Entwicklung der Schülerzahlen im Schulbezirk der Goetheschule zeigt in den kommenden Jahren eine Steigerung, die die im Schulentwicklungsplan festgelegte Sechszügigkeit überschreiten wird. Die Schülerzahlen der Eichendorffschule, die vierzügig geführt wird, sind leicht rückläufig.

 

Die Bildung eines Überschneidungsbezirkes ermöglicht es, die Überschreitung der Aufnahmekapazität der Goetheschule zu verhindern und die Zügigkeit der Eichen-dorffschule zu stabilisieren. Der gebildete Überschneidungsbezirk umfasst die zur Entlastung der Goetheschule erforderliche Schülerzahl.

 

Das Anhörungsrecht der Schulkonferenz der beiden Schulen wurde gewahrt.

 

Die Schulkommission hat in ihrer Sitzung am 14. Mai 2007 einstimmig die Empfehlung an den Magistrat ausgesprochen, die vorliegende Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen zu beschließen.

Anlagen:

Änderungssatzung

Stadtplanauszug mit den Schulbezirken Eichendorffschule und Goetheschule
und Überschneidungsbezirk