Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 10.07.2007

Eing. Dat. 28.06.2007

 

Nr. 180

 

Dez.: I (Amt 10)


Schiedsamt der Stadt Offenbach a. M.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 220/07 vom 27.06.2007, DS I (A) 180


Die Stadtverordnetenversammlung wolle

         
gem
äß § 4 des Hess. Schiedsamtsgesetzes
         
eine Schiedsperson

         
sowie

         
einen Stellvertreter
         auf die Dauer von 5 Jahren

w
ählen.


Begründung:

Die Wahlzeit der bisherigen Schiedspersonen läuft zum 21.08.2007 aus.

Gem
äß § 4 Abs. 3 HSchAG wurde die bevorstehende Wahl der Schiedspersonen durch amtliche Bekanntmachung vom 10.04.2007 bekanntgemacht und darauf hingewiesen, dass sich Personen, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert sind, beim Magistrat der Stadt Offenbach a. M. bewerben können. Eine Ausfertigung der amtlichen Bekanntmachung, der auch zu entnehmen ist, wer das Amt nicht bekleiden kann und auch nicht berufen werden soll, ist in der Anlage beigefügt.


Neben der amtierenden Schiedsperson
Herr Werner Frei
geb. 11.02.1943
wh. In den Obstgärten 1, 63075 Offenbach a. M.,
Oberamtsrat beim Magistrat der Stadt Offenbach a. M.




und der stellvertretenden Schiedsperson
Herr Karl-Heinz Halle
geb. 28.02.1940
wh. Friedhofstraße 40, 63065 Offenbach a. M.
Magistratsrat a.D.

die sich beide wieder für die bisher bekleideten Ämter beworben haben, gingen keine weiteren Bewerbungen beim Magistrat der Stadt Offenbach a. M. - Hauptamt - ein.

Im Falle einer Wiederwahl der Herren Frei und Halle liegen die erforderlichen Unbedenklichkeitserklärungen bzw. Stellungnahmen der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie des Präsidenten des Amtsgerichts Offenbach a. M., gem. Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 4 des Hess. Schiedsamtsgesetzes vor.

Bei der Wahl der Schiedspersonen ist die Stadtverordnetenversammlung an die eingegangenen Bewerbungen nicht gebunden.

Die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson ist in getrennten Wahlg
ängen durchzuführen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten.

Anlage

Amtliche Bekanntmachung