Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.08.2007

Eing. Dat. 14.08.2007

 

Nr. 186

 

 

 

Einrichtung eines/einer Behindertenbeauftragten bei der Stadt Offenbach
Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 13.08.2007, DS I (A) 186


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt kostenneutral die  Funktion eines/einer Behindertenbeauftragten bei der Stadt Offenbach zu schaffen.


Begründung:

Die Umsetzung der Aufgaben der Behindertenarbeit der Stadt Offenbach könnte mit einer solchen Tätigkeit wesentlich effektiver gesteuert werden. Durch die Schaffung  dieser Funktion können behinderte Menschen und ihre Angehörigen für ihre persönlichen Anliegen einen kompetenten Ansprechpartner in der Verwaltung finden und deren Anliegen stärker Grundlage des Verwaltungshandelns werden. Ebenso wird mit einer/einem Behindertenbeauftragten sichergestellt, dass die berufliche und gesellschaftliche Integration behinderter Menschen durch die Entwicklung von Vorschlägen und Konzepten in der Stadt Offenbach fortgeschrieben und weiterentwickelt wird.

 

Tätigkeitsfelder einer/eines Behindertenbeauftragten:

 

Individuelle persönliche Beratung von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen.

 

Insbesondere behinderte Kinder, Jugendliche und deren Eltern haben einen erhöhten Beratungsbedarf. Der/die Behindertenbeauftragte kann Sprechstunden zur allgemeinen Lebensberatung anbieten, Auskünfte über Zuständigkeiten geben und Kontakte vermitteln.

 

Interessensvertretung behinderter Offenbacher Bürgerinnen und Bürger auf
-- kommunaler Ebene
-- Landesebene
-- Ebene der Freien Träger
Der/die Behindertenbeauftragte soll Mängel erkennen und aufzeigen, Beschwerden von Betroffenen entgegennehmen und auf die Beseitigung der Mängel hinwirken.

 

 

 

 

 

Beratung von anderen Ämtern zur Barrierefreiheit sowie Begutachtung von Bebauungsplänen. Im Verkehrsmanagementplan wird unter dem Kapitel „Barrierefreie Netze“ die Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle einer/eines Behindertenbeauftragten für notwendig erachtet.  Eines der Tätigkeitsfelder wird im Aufbau eines Internetportals zur  „Information zur barrierefreien Mobilität in Offenbach“  gesehen.

Kooperationen mit relevanten Verbänden (LWV), Freien Trägern und Einrichtungen für behinderte Menschen (z. B Schule für Körperbehinderte)

 

Geschäftsstelle eines noch aufzubauenden Behindertenbeirates

 

Die Antrag stellenden Fraktionen sprechen sich daher dafür aus, innerhalb der Stadt Offenbach eine/n Mitarbeiter/in mit der Funktion der Behindertenbeauftragten zu betrauen. Dies soll kostenneutral innerhalb des Stellenplans erfolgen.