Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.08.2007

Eing. Dat. 16.08.2007

 

Nr. 188

 

Dez.: I (Amt 37)

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Finanzierung der Kosten, die der Stadt Offenbach am Main aus der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes von 1998 (HRDG) vom 24.11.1998 (GVB1.1, S 499) entstehen.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 267/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 188


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung beschließen möge:

Der aus der Anlage ersichtlichen Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung für die Inanspruchnahme der Zentralen Leitstelle Offenbach vom 01.03.1992, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.03.2005, wird zugestimmt.

§ 3 Abs. 1    - Gebührenfestsetzung und
§ 7               - Inkrafttreten  werden wie folgt neu gefasst:

Siehe Anlage 1


Begründung:

Für jeden erteilten Einsatz in der Notfallversorgung werden derzeit Gebühren in Höhe von 22,92 Euro und für jeden erteilten Einsatz im Krankentransport Gebühren in Höhe von 17,79 Euro erhoben.

Im Einvernehmen mit den Kostenträgern soll künftig eine einheitliche Gebühr für die Vermittlung der Einsätze in der Notfallversorgung und im Krankentransport erhoben werden.

Die letzte Erhöhung der Rettungsdienstgebühr Leitstelle erfolgte zum 01.03.2005, die nächste Anpassung der Gebühr ist zum 01.05.2009 geplant. Um ein Defizit zu vermeiden, ist die Erhöhung der Rettungsdienstgebühr zwingend erforderlich.

Zur Berechnung der Rettungsdienstgebühren Leitstelle wurde eine Kalkulation für das laufende Jahr mit den aktuellen Kosten und mit den erwarteten vergütungsfahigen Einsätzen des Rettungsdienstes erstellt. Zur abschließenden Festsetzung der Gebühr kommt noch der Ausgleich für das sich aus der Jahresrechnung 2006 ergebende Defizit in Höhe von 82.612,006 €.

 

Eine Kostendeckung kann somit anhand einer kalkulierten Rettungsdienstgebühr in Höhe von 32,50 Euro (aufgerundet) pro vergütungsfähigem Einsatz erzielt werden.

 

Ab Anpassung der Leitstellengebühren werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 204.177 Euro erwartet. Hierbei wurde die Erhöhung der Einsatzzahlen, infolge der Systemumstellung vom stationären (Notarztwagen) zum Rendevoussystem (Notarzteinsatzfahrzeug und Rettungswagen) zum 1.4.2007, um den Anteil der seitherigen Alleinfahrten des Notarztwagens einbezogen.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung unter Berücksichtigung der Einnahmen im Jahre 2006:

 

4163 Einsätze im Krankentransport à                  17,79 €             74.060 €

9686 Einsätze in der Notfallversorgung à           22,92 €           222.003 €

 

Gesamt:                                                                                             296.063 €

 

Künftige hochgerechnete jährliche Einsatzzahlen und Einnahmen:

 

15392 Einsätze RD insgesamt à                          32,50 €           500.240 €

 

Erwartete jährliche Mehreinnahmen ab Erhöhung                    204.177 €

 

Anlagen:

1. Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 01.03.2005

2. Rettungsdienstgebührensatzung vom 01.03.2005

3. Synopse zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung

4. Jahresrechnung 2006

5. Vorausberechnung 2007

6. Berechnung Rettungsdienstgebühr Leitstelle