Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.08.2007

Eing. Dat. 16.08.2007

 

Nr. 189

 

Dez.: I (Amt 60)



Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 622 mit der Bezeichnung „Offenbach östliche Innenstadt - zwischen Main-, Au- und Arthur-Zitscher-Straße"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 270/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 189


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 23, zwischen Austraße, Hermann-Steinhäuser-Straße, Arthur-Zitscher-Straße und Mainstraße ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach, Flur 23, Nr. 266/1, 267-268, 269/1, 270/1, 271 bis 279, 280/1, 281 bis 284, 285/1, 285/2, 287/1, 290/1, 291, 292/1, 293, 294/2 und 295/5 sowie die Straßenparzellen von Austraße, Mainstraße und Arthur-Zitscher-Straße, je teilweise.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

Begründung:

 

Das Planungsgebiet liegt im Bereich der „städtebaulichen Rahmenplanung östliche Innenstadt", die im Rahmen des Programmes der „Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt" (HEGISS) erarbeitet und am 30.10.2002 vom Magistrat der Stadt Offenbach beschlossen wurde.

 

Gemäß der Prioritätenliste für städtebauliche Maßnahmen zur Umsetzung des Programmes HEGISS ist für den Planungsbereich ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung des Planungsrechts zur städtebaulichen Neuordnung des Blocks im Sinne der Zielsetzung und Umsetzung des städtebaulichen Rahmenplanes.

 

Danach soll der Blockinnenbereich in eine öffentliche Grünfläche umgewidmet und diese mit den nördlich und südlich angrenzenden Grünflächen im Mainvorgelände sowie im Bereich Gründerzentrum/Jugendmusikschule und Mathildenschulhof bis zum Blockinnenbereich des ehemaligen „Friedelgeländes" (rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 620) durch ein Wegenetz verbunden werden. Hierzu ist u.a. die Querung der Mainstraße erforderlich, für die der Bebauungsplan die geeignete Lage bestimmen soll. So sind auch die angrenzenden Kreuzungsbereiche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit aufgenommen.

Anlage:

Lageplan mit Kennzeichnung des räumlichen Geltungsbereiches