Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.08.2007

Eing. Dat. 16.08.2007

 

Nr. 190

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

Stadtumbau in Hessen:
Integriertes Handlungskonzept für das Stadtumbaugebiet am südlichen Innenstadtrand („Senefelderquartier")
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 273/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 190


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.   Der von Sprendlinger Land-, Bismarck- und Waldstraße sowie dem Anlagenring
      umgrenzte Stadtraum am südlichen Innenstadtrand wird als Stadt-
      umbaugebiet gemäß § 171 b BauGB beschlossen und erhält den Arbeitstitel
      „Senefelderquartier".

      Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 zu diesem
      Beschluss („Lageplan") parzellenscharf dargestellt.

2.   Die Entwicklungsziele für das Stadtumbaugebiet und die zur Erreichung dieser
      Ziele umzusetzenden städtebaulichen Maßnahmen werden im „Integrierten
      Handlungskonzept" für das Stadtumbaugebiet zusammengefasst und
      dem Zuschussgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
      Landesentwicklung (HMWVL)) zum 01.10.2007 vorgelegt.

2.1 Entwicklungsziel für das Stadtumbaugebiet ist die dauerhafte Sicherung der
      Funktion dieses Raums im Stadtgefüge als

         •   Bestandteil der Innenstadt, d.h. als Wohnstandort in einer durch die Nut-
             zung als Misch-, bzw. Wohngebiet (= MI / WB / WA gemäß Baunutzungs-
             verordnung) geprägten, identitätsstiftenden gründerzeitlichen gebauten
             Umgebung sowie als

         •  stadträumliches Bindeglied zwischen Stadtzentrum und den südlichen Stadt-
             teilen, d.h. als belebter, funktional und gestalterisch vermittelnder Stadtraum
             mit den Standortqualitäten der Innenstadtrandlage.

      Die sich daraus entwickelnden Unterziele sind in Anlage 2 („Ziel- und
      Maßnahmekatalog", Teil A) aufgeführt und Bestandteil der Beschluss-
      fassung.


2.2 Die aus diesen Entwicklungszielen abgeleiteten städtebaulichen Maßnahmen
      sind in Anlage 2 („Ziel- und Maßnahmenkatalog", Teil B) aufgeführt und
      Bestandteil der Beschlussfassung.

      Sie sind den jährlich zu stellenden Förderanträgen des Programms „Stadtumbau
      in Hessen" zugrunde zu legen.

3.   Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen im 10jährigen
      Förderzeitraum werden auf ca. 12 Mio € mit einem städtischen Eigenanteil von
      voraussichtlich ca. 30 %, d. h. ca. 3,6 Mio €, geschätzt. Dies ist in der
      mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach a.M. durch die Einstellung von
      Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.

      Für die Einzelmaßnahmen ist jeweils ein Beschluss der Stadtverordneten-
      versammlung einzuholen.

4.   Das Integrierte Handlungskonzept wird den Bürgern durch geeignete Mittel der
      Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt. Die vom Zuschussgeber geforderte Partizipation
      der Bürger erfolgt in den jeweiligen Teilprojekten (Einzelmaßnahmen) des
      Handlungskonzepts.

Begründung:

Zu1:

Mit dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West, resp. „Stadtumbau in Hessen", soll die Siedlungsstruktur der Fördergemeinden an die veränderten Erfordernisse der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst werden. Insbesondere sollen vor dem Hintergrund bundesweit rückläufiger Einwohnerzahlen innerstädtische Altbaubereiche erhalten und funktional gestärkt sowie nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen anderen, städtebaulich nachhaltigen Nutzungen zugeführt und im Einzelnen zurückgebaut werden.

 

Die vorliegenden Prognosen lassen für Offenbach derzeit noch keine nennenswerten Bevölkerungsrückgänge erwarten, vielmehr wird mittelfristig noch mit Zuwächsen bis auf über 120.000 Einwohner gerechnet. Wachstumsgebiete zur Ansiedelung weiterer Bürger sind in Offenbach neben den ausgewiesenen Neubaugebieten in den umliegenden Stadtteilen insbesondere die aufgrund des andauernden Strukturwandels brach liegenden ehemaligen Gewerbe- und Industriestandorte am Rand der Innenstadt. Diese zukunftsfähig umzustrukturieren und qualitätsvoll zu entwickeln sind Ziele des „Stadtumbaus" in Offenbach. Damit ist der „Stadtumbau" integriert in die gesamtstädtische Entwicklungsplanung, die den Wohnstandort Offenbach in der Region durch eine tiefgreifende Strukturverbesserungen sichern, die Funktion der Innenstadt in ihrer gemischten Nutzungsstruktur stärken und damit insgesamt das Image der Stadt verbessern will.

 

Innerhalb des Bund-Länder-Programms können Fördermittel z. B. eingesetzt werden für den Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäudeteile, Anpassungen der städtischen Infrastruktur, Verbesserungen des öffentlichen Raums und des Wohnumfeldes etc. Fördervoraussetzung ist die fristgerechte Vorlage eines Integrierten Handlungskonzepts beim Zuschussgeber für das gemäß § 171 b BauGB förmlich zu beschließende „Stadtumbaugebiet".

 

Die räumliche Umgrenzung des „Stadtumbaugebietes" (vgl. Anlage 1) und der Ziel- und Maßnahmenkatalog für das Quartier (vgl. Anlage 2) wurde in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, bestehend aus den berührten Fachämtern der Stadtverwaltung Offenbach sowie einzelnen nicht-verwaltungsangehörigen „Quartiersexperten" erarbeitet, diskutiert und vereinbart. Dabei wurde ein zunächst großzügig abgegrenzter Untersuchungsraum einer umfassenden städtebaulichen Bestandsaufnahme- und Analyse (Kurzfassung vgl. Anlage 3) unterzogen und im Zuge der Ableitung und Priorisierung dieser Entwicklungsziele zum vorliegenden Geltungsbereich räumlich eingegrenzt.

 

Zu 2:

Das Integrierte Handlungskonzept für das Stadtumbaugebiet stellt die Zusammenführung von

 

a)    Städtebaulicher Bestandsaufnahme und -analyse (Anlage 3),

b)    Ziel- und Maßnahmenkatalog zur mittelfristigen städtebaulichen Entwicklung des
Stadtumbaugebietes (Anlage 2) und

c)    Dokumentation des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Umstrukturierung des
ehemaligen MAN-Roland-Werks in der Christian-PIeß-Straße als zentraler Maß-
nahme des „Stadtumbaus" in Offenbach gemäß Ziel- und Maßnahmenkatalog (Anlage 2)

 

dar.

 

Aufgrund terminlicher Verschiebungen im städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-Werks in der Christian-PIeß-Straße (Preisgerichtssitzungen am 03. und 04. September 2007) liegt Teil c) des Integrierten Handlungskonzepts noch nicht vor.

 

Zur Sicherung der mit den Bewilligungsbescheiden für die Programmjahre 2005 und 2006 in Aussicht gestellten Zuschüssen und als Voraussetzung für die Gewährung zukünftiger Zuschüsse ist das Integrierte Handlungskonzept gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept, indem Ziele und Maßnahmen schriftlich dargestellt sind, dem HMWVL bis zum 01.10.2007 vorzulegen. Dies ist auf Grundlage dieser Beschlussfassung, anschließend vervollständigt durch die Dokumentation des städtebaulichen Ideenwettbewerbs, möglich. Nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses wird das Integrierte Handlungskonzept redaktionell aufbereitet und den Beschlussgremien der Stadt Offenbach baldmöglichst zur Kenntnis gegeben.

 

Zu 3:

Der Gesamtkostenrahmen aller Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs übersteigt die mittelfristigen finanziellen Möglichkeiten der Stadt Offenbach sowie den Förderrahmen des Bund-Ländes-Programms „Stadtumbau in Hessen". Daher wurden im Maßnahmenkatalog strategisch wichtige städtebauliche Maßnahmen als „Handlungsschwerpunkte" (vgl. Anlage 2, Teil B.2) definiert, deren Umsetzung vorrangig betrieben werden soll. Einschließlich einiger begleitender nicht-investiver Maßnahmen beläuft sich der Kostenrahmen zur Umsetzung dieser Maßnahmen des „Stadtumbaus" in Offenbach bis 2015 auf voraussichtlich rd. 12. Mio €.

 

Hiervon hat die Stadt Offenbach voraussichtlich einen Eigenanteil von rd. 30 % zu tragen. Dies ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach durch die Einstellung von Haushaltsmitteln zu berücksichtigen und durch separate Projektbeschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung im Einzelfall zu entscheiden.

 

Hinweis:

In der Geschäftsstelle des ehrenamtlichen Magistrats liegen zur Einsichtnahme aus:

 

  • Vollständige Textfassung der städtebaulichen Bestandsaufnahme und -analyse
  • Plan „Stadtbild und Gestaltung" der städtebaulichen Bestandsaufnahme
  • Plan „Verkehrsfunktionen" der städtebaulichen Bestandsaufnahme
  • Plan „Nutzungskartierung" der städtebaulichen Bestandsaufnahme

 

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan „Räumlicher Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes"

Anlage 2: Ziel- und Maßnahmenkatalog

Anlage 3: Städtebauliche Bestandsaufnahme und -analyse (Kurzfassung)


Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro

Hinweis:

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen zur Einsichtnahme aus:

 

  • Vollständige Textfassung der städtebaulichen Bestandsaufnahme und -analyse
  • Plan „Stadtbild und Gestaltung" der städtebaulichen Bestandsaufnahme
  • Plan „Verkehrsfunktionen" der städtebaulichen Bestandsaufnahme
  • Plan „Nutzungskartierung" der städtebaulichen Bestandsaufnahme