Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.08.2007

Eing. Dat. 16.08.2007

 

Nr. 191

 

Dez.: I (Ämter 62 und 60)

 


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 (Einkaufszentrum am Aliceplatz zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße)
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 274/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 191


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungspla­nes Nr. 626 (Anlagen 1, 2 und 6) für das ehemalige Gelände der „Offenbach Post", das Parkhaus „Mittel-seestraße" und den dazwischen liegenden Abschnitt der Mittelseestraße sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), beide in der Fassung vom 03.08.2007, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Begründung:

Zur Schaffung des Baurechts für das geplante Einkaufszentrum ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Planung dient der geordneten Widernutzung des ehemaligen Geländes der Offenbach Post. Gemeinsam mit der zu bebauenden Mittelseestraße und dem bestehenden Parkhaus stellt das Vorhaben einen wichtigen städtebaulichen Entwicklungsbaustein dar. Weitere Ausführungen zu Zielen, Zwecken und Auswirkungen können der Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden (Anlage 3). Der Träger des Vorhabens ist die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH.

 

Der von der Stadtverordnetenversammlung am 25.01.2007 beschlossene Ergänzungsantrag DS l (A) 117/3 wurde bei der Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs wie folgt berücksichtigt:

 

1.         Ein zusätzlicher Zugang von der Geleitsstraße stellt die grundsätzliche Erreichbarkeit und Durchwegung des Einkaufszentrums von Süden sicher. Die Kleine Marktstraße wird zur Fußgängerzone umfunktioniert, gestalterisch aufgewertet und erhält einen direkten Zugang in das Einkaufszentrum. Darüber hinaus gehende Zugänge wurden im Rahmen des Gutachtens „Auswirkungsanalyse für ein geplantes Einkaufszentrum in der Innenstadt von Offenbach", Stand Mai 2007, des GfK Prisma Instituts untersucht. Im Ergebnis sehen die Gutachter in diesen Fällen eine gravierende Beeinträchtigung der Funktionalität des Einkaufszentrums und stellen ein nachhaltig erfolgreiches Betreiben des Centers in Frage.

 

2.         Das geplante Einkaufszentrum wurde in das Verkehrskonzept Innenstadt sowie in das Parkraumkonzept der Stadt Offenbach, die Bestandteile des Verkehrsmanagementplanes sind, eingebunden. Zudem wurde durch ein eigenständiges Verkehrsgutachten die Erschließung des Einkaufszentrums gutachterlich unter Berücksichtigung der Vorgaben des innerstädtischen Verkehrskonzepts nachgewiesen.

 

3.         Die stadträumlichen Gegebenheiten an der Großen Marktstraße und Geleitsstraße wurden im Entwurf berücksichtigt, so z. B. durch die Zurücksetzung der oberen Geschosse und deren transparente Ausgestaltung. Die südliche Gebäudekante des Einkaufszentrums entspricht der südlichen Gebäudekante des vorhandenen Parkhauses.

 

4.         Die Außenfassade wird weitgehend in hellem Stein ausgeführt, dessen Farbgebung sich auch an anderer Stelle im Stadtgebiet wiederfindet. Die Fassade erhält eine vertikale Gliederung, die die Fassadengliederung der Vorbilder in der Umgebung aufgreift. In der Geleitsstraße wird die Fassade zunächst durch einen Rücksprung zwischen Parkhaus und Einkaufszentrum gegliedert, wodurch eine Fuge zwischen Bestand und Neubau entsteht. Auch hier kommt der helle Stein zum Einsatz, wobei die Erdgeschosszone durch mehrere Vitrinen und das Obergeschoss durch ein großformatiges Schaufenster aufgelockert ist.

 

Der ersten Phase der Beteiligung lag gemäß Magistratsbeschluss vom 23.05.2007 der Vorentwurf mit Stand 11.05.2007 zu Grunde. Während dieser frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen vorgebracht worden. Deren Auswertung ist in den Anlagen 4 und 5 zusammengefasst. Mit dem Billigungsbeschluss kann die zweite Phase der Beteiligung beginnen.

 

Anlagen:

1.         Verkleinerter Bebauungsplanentwurf

2.         Textliche Festsetzungen

3.         Begründung mit Umweltbericht

4.         Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens

5.         Protokoll der Bürgerversammlung

6.         Vorhaben- und Erschließungsplan (Grundriss, Ansichten, Erläuterungsbe-
richt)

7.         Liste der Gutachten


Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die in der Anlage 7 genannten Gutachten aus.