Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.08.2007

Eing. Dat. 16.08.2007

 

Nr. 193

 

Dez.: II (Amt 33)

 

 

Ausgleichskonzeption Offenbach
- Konzeption zur Erfüllung der naturschutz- und baurechtlichen Ausgleichsverpflichtungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft -
Antrag Magistratsvorlage Nr. 283/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 193


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen möge:

1. Die Ausgleichskonzeption Offenbach (Anlage 1) wird als Handlungsgrundlage
    für die Erfüllung der naturschutz- und baurechtlichen Ausgleichsverpflichtungen in
    der Stadt Offenbach beschlossen.

2. Die Umsetzung der Ausgleichskonzeption Offenbach (vgl. Punkt 1) erfolgt im
    gesamten Stadtgebiet Offenbach. Im Pilotgebiet Bürgel-Rumpenheimer
    Mainbogen soll auf der Basis der Freiraumkonzeption (vgl. Mag.-Beschlüsse
    406 / 04 und 251 / 06) begonnen werden.

3. Die Umsetzung erfolgt unter Federführung des Amtes für Umwelt, Energie und
    Mobilität und umfasst:

      3.1 Die Bevorratung eines Ausgleichsflächenpools durch aktives Flächen-
            management.

      3.2 Die Planung, Durchführung und Pflege von Ökokontomaßnahmen.

      3.3 Einzelmaßnahmen werden separat beschlossen.


Begründung:

Die vorliegende Ausgleichskonzeption Offenbach ist das Ergebnis des im Mag.-Beschluss 015/04 vom 21.01.2004 formulierten Auftrages. Demnach wurde die ämterübergreifende Projektgruppe beauftragt, eine naturschutzrechtliche Ausgleichskonzeption mit folgenden Zielen zu erarbeiten:

 

a)     die Schaffung einer räumlichen Entwicklungskonzeption für
     Ausgleichsmaßnahmen und deren Zuordnung (vgl. Punkt 1, 2, u. 3 der
     Ausgleichskonzeption Offenbach)

 

b)     eine Konzeption zur Verfügbarkeit der Ausgleichsflächen (vgl. Punkt 4, 5 u. 7
     der Ausgleichskonzeption Offenbach)

 

c)      eine Konzeption zur dauerhaften Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen
     (vgl. Punkt 6 u. 7 der Ausgleichskonzeption Offenbach)

 

Die Ausgleichskonzeption Offenbach beinhaltet die notwendigen Instrumente, Handlungsgrundsätze und die Vorgehensweise, um die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft weitgehend kostenneutral zu erfüllen und um eine positive Entwicklung der Freiräume zu fördern.

 

Die Ausgleichskonzeption Offenbach orientiert sich an dem mittlerweile in zahlreichen Städten der Bundesrepublik praktizierten Modell von Flächen- und Maßnahmenpools. Diese Flächen- und Maßnahmenpools haben zum Ziel, durch eine vorausschauende Flächenbereitstellung (Flächenpool) und vorgezogene Maßnahmenumsetzung (Ökokonto) Vorsorge gegen Engpässe bei der Bereitstellung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen im Eingriffsfall zu treffen. Damit wird einerseits eine Verfahrensbeschleunigung erreicht und andererseits werden Ausgleichsmaßnahmen gezielt zur Umsetzung von kommunalen Freiraumkonzepten eingesetzt.

 

Entsprechend der Prioritätensetzung der Ausgleichskonzeption Offenbach (vgl. dort Punkt 2 Kommunale Freiraumkonzepte) soll mit deren Umsetzung im Pilotgebiet Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen begonnen werden. Zur Regelung der Zuständigkeit für die dauerhafte Pflege von Ausgleichsflächen wird eine Schnittstellenvereinbarung zwischen den Ämtern 33, 60 und 80 getroffen.

 

Um die für Ökokontomaßnahmen geeigneten Flächen verfügbar zu machen, ist es im Rahmen des Flächenmanagements erforderlich, Flächen zu erwerben, die z.B. als geeignete Tauschflächen oder direkt für eine Maßnahme genutzt werden können. Sobald die Zuordnung einer Ausgleichsfläche zu einem Eingriff erfolgt, fließen über die Refinanzierung durch den Eingreifer wieder Gelder an den städtischen Haushalt zurück (vgl. Punkt 7 der Ausgleichskonzeption Offenbach). Damit ist die Kostenneutralität weitgehend hergestellt.

 

Um die Stadt Offenbach in die Situation zu versetzen, einem Investor im Eingriffsfall rasch bereits fertig gestellte Ökokontomaßnahmen anzubieten, müssen diese vorab hergestellt werden. Bei Zuordnung zum Eingriff erfolgt ebenfalls ein Mittelrückfluss durch den Eingreifer. Mit der Herstellung von Ökokontomaßnahmen werden Ausgleichsverpflichtungen aktiv dorthin gelenkt, wo für die Stadt Offenbach eine Verbesserung der Freiraumsituation angestrebt wird.

 

Die Entscheidung über die Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung kann erst im Laufe des Umsetzungsprozesses erfolgen.

Anlage 1: Ausgleichskonzeption Offenbach

 

Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro