Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.08.2007

Eing. Dat. 16.08.2007

 

Nr. 194

 

Dez.: II (Amt 57)

 

 

Anteilige Übernahme von Elternbeiträgen zu den Essenskosten in
Kindertagesstätten im Rahmen des § 90 SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 284/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 194


Der Magistrat * beschloss am 15.08.2007:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Elternbeiträge für das Mittagessen in den Kindertagesstätten werden ab dem
    Kindertagesstättenjahr 2007/08 zu 50 % in die Beitragsentlastung gem. § 90 SGB
    VIII einbezogen.

2. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HHST 45 410.76 110 -
    Elternentlastung nach § 90 SGB VIII - zur Verfügung.


* Redaktionelle Änderung.


Begründung:

Mit der Maßnahme soll insbesondere Eltern mit geringem Einkommen die Möglichkeit erleichtert werden, ihre Kinder für einen Betreuungsplatz inklusive Mittagessensversorgung anzumelden, um ihren Kindern einerseits an den Betreuungstagen eine gesicherte Mahlzeit zu ermöglichen und andererseits für diese Kinder das Ganztagsbildungsangebot der Kindertagesstätten zugänglich zu machen.

 

Das Essensgeld wurde bis zum Inkrafttreten des SGB II nach BSHG zu 50% durch den SoziaIhilfeträger übernommen. Sowohl vom OVG Lüneburg wie dem Bayrischen VGH liegen zwischenzeitlich Entscheidungen vor, dass der Kostenbeitrag für ein Mittagessen nach Abzug der häuslichen Ersparnis durch den Träger der Jugendhilfe gem. § 90 SGB VIII zu übernehmen ist.

 

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes liegt derzeit nicht vor. Dennoch hält es der Magistrat aus o. g. Gründen für angemessen, die bisherige Praxis aus dem Sozialhilferecht weiterzuführen. Eine häusliche Ersparnis von 50 % des Essensgeldes anzusetzen, hält der Magistrat unter Berücksichtigung der Anzahl der Betreuungstage (ca. 20 Mittagessen pro Monat) für gerechtfertigt. Wegen der Schließungszeiten wird das Essensgeld nur für elf Monate im Jahr erhoben.

 

Die für den Haushalt der Stadt Offenbach jährlich entstehenden Ausgaben werden sich auf ca. 530.000 € belaufen. Im Haushaltsjahr 2007 werden für 4 Monate ca. 180.000 benötigt.

 

Die für das Haushaltsjahr 2007 erforderlichen Mittel stehen in Haushaltsstelle 45410.76 110 -Elternentlastung nach § 90 SGB VIII- zur Verfügung.