Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.08.2007
Eing. Dat. 16.08.2007
Nr. 196
Dez.: IV (Ordnungsamt)
Einführung der Hundekottütenpflicht in der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 292/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 196
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. § 13 (Einsammeln von Kleinabfällen auf öffentlichen Verkehrsflachen) Abs. 3 der
Abfallsatzung (AbfS) der Stadt Offenbach am Main in der Fassung der Änderungs-
satzung vom 25.01.2007 wird wie folgt ergänzt:
Hierzu ist vom Hundehalter bzw. Führer des Tieres ein geeignetes Hilfsmittel für
Aufnahme und Transport mitzuführen und auf Verlangen den hierzu befugten
Kontrollkräften der Ordnungsbehörde vorzuweisen. Der / die Betroffene kann von
den Kontrollkräften hierzu angehalten werden.
2. § 27 (Ordnungswidrigkeiten) Abs. 1 Ziffer 11 der Abfallsatzung (AbfS) der Stadt
Offenbach am Main in der Fassung der Änderungssatzung vom 25.01.2007 wird
wie folgt neu gefasst:
a) entgegen § 13 Abs. 3 den Hundekot nicht in verschlossenen Papier- oder
Plastiktüten den in § 13 Abs. 1 genannten Abfallgefäßen zuführt,
b) als Hundehalter bzw. Führer des Tieres kein geeignetes Hilfsmittel zur
Aufnahme und Transport von Tierkot mitführt oder dieses nicht auf Verlangen
vorweist,
Begründung:
Hundekot beeinträchtigt das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Straßen und Wegen, von den Exkrementen ausgehende Gesundheitsgefahren insbesondere für Kinder sind nicht auszuschließen.
Nach § 13 Abs. 3 der Abfallsatzung ist Hundekot in verschlossenen Papier- oder Plastiktüten den in Abs. 1 genannten Abfallgefäßen (Papierkörbe) zuzuführen. Nicht alle Hundehalter haben beim Ausführen ihres Vierbeiners entsprechende Tüten dabei. Dies führt dazu, dass dann der Hundekot an Ort und Stelle verbleibt.
Durch die Einführung der „Hundekottütenpflicht“ soll die Notwendigkeit der „fachgerechten" Entsorgung des Hundekots den Hundehaltern verdeutlicht und Kontrollmaßnahmen ermöglicht werden.