Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.09.2007

Eing. Dat. 20.09.2007

 

Nr. 205

 

Dez.: I (Amt 10)

 

 

Änderung der Satzung der Städtischen Sparkasse Offenbach a. M.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 308/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 205


Die Stadtverordnetenversammlung

     wolle die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Städt.
     Sparkasse Offenbach a. M.

beschließen.


Begründung:

Der Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse hat am 11.09.2007 beschlossen, die Änderung der Satzung der Städtischen Sparkasse Offenbach a. M. zu empfehlen, nachdem das Hessische Sparkassengesetz durch Gesetz vom 29.03.2007 (GVBI. l S. 252) geändert wurde.

 

Von der Ermächtigung Stammkapital bilden zu können wird Gebrauch gemacht.

 

Diese Beschlussfassung erfolgt im Vorgriff auf die ausstehende Änderung der Mustersatzung.

 

Die Entscheidung über die Nutzung der durch die Satzung zugelassenen Option liegt sodann in einem zweiten Schritt beim Verwaltungsrat der Sparkasse. Dieser Be-schluss bedarf der Zustimmung des Trägers.

 

Gemäß § 10 des Hessischen Sparkassengesetzes ist die Satzung von den zuständi­gen Organen des Trägers zu erlassen.

 

Da es sich - trotz der neuen Gesetzesbestimmung - um ein Abweichen von der derzeitigen Mustersatzung handelt, ist die Zustimmung der Sparkassenaufsicht zu dieser Satzungsänderung erforderlich. Hier ist eine Vorabstimmung erfolgt und die Aufsichtsbehörden haben ihre Zustimmung signalisiert.

 

Nach Veröffentlichung der Mustersatzung für die hessischen Sparkassen wird wegen der weiteren umfangreichen Änderungen im Geschäftsrecht eine weitere Änderung der Satzung der Sparkasse erforderlich werden.

Anlagen