Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.09.2007

Eing. Dat. 20.09.2007


Nr. 207


Dez.: I (Amt 60)



Ausbau Geh- und Radweg Daimlerstraße zwischen Bieberer Straße und
Lämmerspieler Weg
hier: Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 e) der Straßenbeitragssatzung der
Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 312/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 207

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:

Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl.I,
S. 54), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 e) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird - für den Ausbau des Geh- und Radweges Daimlerstraße zwischen Bieberer Straße und Lämmerspieler Weg - diese Teileinrichtung auf der westlichen Seite der Daimlerstraße als „gemeinsamer Rad- und Gehweg ohne Trennlinie“, der sowohl dem Anliegerverkehr als auch dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dient, eingestuft. Daher trägt die Stadt 40 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.


Begründung:

 

Der Ausbau des Geh- und Radweges löst für die Anlieger der Daimlerstraße gem.

§ 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.

 

Der Geh- und Radweg der Daimlerstraße dient sowohl der Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit ihm verbundenen Grundstücke, als auch dem innerörtlichen Durchgangsverkehr.

 

Die Satzung legt für gemeinsame Rad- und Gehwege ohne Trennlinie einen städtischen Anteil in Höhe von 40% fest. Daher ist der Geh- und Radweg in der Daimlerstraße gem. § 5 Abs. 1 e) StrBS entsprechend einzustufen.

 

 

 

Zu diesem Projekt liegt bereits folgender Beschluss vor:

Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.07.2006 (DS I (A) 30)

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

€ (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

190.000,--

./. nicht beitragsfähige Kosten

9.700,--

= beitragsfähige Kosten

180.300,--

./. Stadtanteil 40 % gem. § 5 Abs. 1 e) StrBS

72.100,--

= Umlagefähige Kosten

108.200,--

./. städtische Grundstücke + Eckgrundstücksvergünstigungen

65.700,--

= Rückflüsse
(Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei Hh.-Stelle 63000.35190
„Straßenbeiträge Radweg Daimlerstraße“)



42.500,--

Zuschüsse nach FAG

84.400,--

Kreditmarktmittel

63.100,--