Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.09.2007

Eing. Dat. 20.09.2007

 

Nr. 211

 

Dez.: I (Ämter 62 und 60)

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 563A (Hafen Offenbach, Mainviertel)
Billigung des geänderten Planentwurfes
Magistratsvorlage Nr. 325/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 211


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der gegenüber dem Beschluss (DS l (A) 137) vom 22.03.2007 geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 563A (Anlagen 1a und 1b) für das Gebiet des Offenbacher Hafens und der Hafeninsel zwischen Goethering, Carl-Ulrich-Brücke und der angrenzenden Bebauung des Nordringes sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2), beide in der Fassung vom 10.09.2007, werden zum Zweck der Beteiligung gemäß §4a Abs. 3 BauGB gebilligt.


Begründung:

 

Parallel zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ergaben sich bezüglich der schalltechnischen Beurteilung der Planung neue Bewertungsgrundlagen bzw. wurden neue eigenständige Untersuchungen diesbezüglich durchgeführt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

 

  • seitens der Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellte schalltechnische Untersuchungen/Gutachten und Lärmschutzkonzepte für den Bereich des Osthafens in Frankfurt-Fechenheim;

 

  • Erkenntnisse zu Fluglärm auf Basis der aktualisierten Luftverkehrsprognose für den Rhein-Main-Flughafen inklusive eines Betrachtungshorizontes bis 2020;

 

  • Langzeitmessungen zur Erfassung der vorhandenen Geräuscheinwirkungen auf der Hafeninsel in Offenbach durch gewerbliche Schallquellen aus dem gegenüberliegen den Industriegebiet im Osthafen Frankfurt an zwei Messpunkten zur Aktualisierung und Verifizierung der Messungen aus 2002 und 2003 an einem Messpunkt.

 

 

 

 

Auf der Grundlage dieser erweiterten und aktualisierten Daten wurde seitens des Gutachters eine Gesamtlärmbetrachtung für das Plangebiet durchgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen:

 

  • Die zum Schutz gegen die unterschiedlichen Lärmarten aus Straßenverkehr und Gewerbe bereits erarbeiteten differenzierten Schallschutzkonzepte werden um ein Schallschutzkonzept gegen Fluglärm / Gesamtlärm ergänzt. Hierfür werden im geänderten Entwurf in den textlichen Festsetzungen passive Schallschutzmaßnahmen für die zukünftig zulässigen Nutzungen / Gebäude festgesetzt. Dieses Vorgehen stellt an dieser exponierten Stelle im Siedlungsgefüge der Stadt Offenbach mit einem Aufeinandertreffen unterschiedlicher Schallquellen einen nicht allgemein auf andere Siedlungsbereiche übertragbaren Sonderfall dar. Durch die Auslegung dieses Schallschutzkonzepts gegen die Geräuscheinwirkungen aller Schallquellen werden die fachspezifischen Schallschutzkonzepte ergänzt, was zu einer großen Robustheit der Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet insgesamt gegen die in Summe einwirkenden Geräusche unterschiedlicher Quellen führt.

 

Änderungen der sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere zu Art und Maß der baulichen Nutzung, waren nicht erforderlich. Es erfolgten lediglich redaktionelle Änderungen, wie die Aktualisierungen von Daten, und Klarstellungen,
z. B. zu den erforderlichen Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (Anlage 1a – Zeichen-erklärung). Änderungen der Planzeichnung selbst ergaben sich somit nicht.

 

Die Begründung wurde entsprechend der neuen Festsetzungen ergänzt und redaktionell zu einzelnen Themenpunkten aktualisiert, soweit entsprechend neuere Erkenntnisse vorlagen. Geänderte Schlussfolgerungen, die zu weiteren Änderungen des Bebauungsplanes hätten führen können, ergaben sich hieraus nicht.

 

 

Gegenüber dem am 22.03.2007 gebilligten Planentwurf und der Begründung sind im Einzelnen folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen worden:

 

 

 

Anlage

Kapitel

Seite(n)

Inhalt

1b

Ziffer 8.2

g

Festsetzungen zum Schutz vor Fluglärm/Ge­samtlärm

Ziffer 8.3

9-10

Festsetzungen zum Schutz vor Straßenverkehrs­lärm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

Kapitel

Seite(n)

Inhalt

2

 II  4 + 5

5-6

Verfahrensschritte - Fortschreibung

 III 5.11

33-38

Festsetzungen zum Schutz vor Fluglärm/Ge-samtlärm, Straßenverkehrslärm, Gewerbelärm

 IV 4.1.1

66-71

Umweltzustand bezogen auf das Schutzgut Mensch (Ist-Zustand)

 IV 4.3.2

97-98

Umweltzustand bezogen auf das Schutzgut Mensch (Planfall) - Fluglärm, Gesamtlärm

 IV 5.1.1

108-109

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch - Fluglärm/Gesamtlärm

 IV 11

123

Allgemeinverständliche Zusammenfassung -Passiver Schallschutz

 

Die oben aufgeführten Änderungen sind in den Anlagen 1b und 2 grau hinterlegt.

 

Auf Grund der Änderungen des Planentwurfes ist eine erneute Auslage erforderlich. Ebenso sind erneut die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist es möglich, die Beteiligung zeitlich und inhaltlich einzuschränken. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. Die Offenlage wird auf zwei Wochen begrenzt. Stellungnahmen dürfen nur zu den oben genannten Änderungen des Planentwurfes abgegeben werden.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie aus der beschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sollen parallel zum Satzungsbeschluss behandelt werden.

 

Anlage:

1a. Verkleinerter Bebauungsplanentwurf

      (Stand: 10.09.2007)

1b. Textliche Festsetzungen

      (Stand: 10.09.2007)

2.   Begründung mit Umweltbericht
      (Stand: 10.09.2007)

3.   Schalltechnisches Gutachten
      (Stand: 29.08.2007)

4.   Messbericht (Stand: 20.08.2007)

 

Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro