Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.09.2007

Eing. Dat. 20.09.2007

 

Nr. 212

 

Dez.: I (Amt 62)

 

 

 

Anordnung der Umlegung „Kleines Gäßchen"
Magistratsvorlage Nr. 326/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 212


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet wird nach § 46 Abs. 1 BauGB die
    Umlegung angeordnet.

2. Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
    beauftragt.


Begründung:

 

Auf den Grundstücken in der Gemarkung Rumpenheim, Flur 2, Flurstücke 1, 42/1, 47 (teilweise) und 49/1 sollen Einfamilienhäuser als Einzel- und Doppelhäuser errichtet werden. Bevor mit den Hochbaumaßnahmen begonnen werden kann, sind die Gebäude der Reithalle niederzulegen und die Baugrundstücke sowie das Grundstück der zukünftigen Erschließungsstraße zu bilden.

 

Für die Neuordnung der Grundstücke bietet sich das Verfahren der Bauland-umlegung an und soll in Abstimmung mit dem Vorhabenträger zum Einsatz kommen.

 

Mit dem Beschluss zur Anordnung der Umlegung wird der Magistrat mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Das Baulandumlegungsverfahren verursacht der Stadt Offenbach keine Kosten.

Anlage