Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.10.2007

Eing. Dat. 24.10.2007

 

Nr. 228

 

 

 

 

 

 

 

 

Behindertengerechte Wahllokale
Antrag CDU vom 24.10.2007, DS I (A) 228


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er sicherzustellen gedenkt, dass behinderte Menschen in ihrem zuständigen Wahllokal ihre Stimme abgeben können.


Begründung:

 

Alle Wahlberechtigten haben den Anspruch auf freie und geheime Wahlen und entsprechend ihre Stimme abzugeben. Wahllokale sind dementsprechend zu gestalten.

 

Behinderte Wahlberechtigte beklagen sich oft darüber, dass das für sie zuständige Wahllokal, besonders mit Rollstühlen, häufig gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erreichbar ist und sie deshalb nicht wie alle anderen Bürger auch, dort am Wahlsonntag wählen können. Viele empfinden dies als persönliche Einschränkung, die auch nicht durch den Verweis auf die Briefwahl geheilt wird.

 

Abhilfe erscheint deshalb geboten, damit auch alle behinderten Wahlberechtigten barrierefrei ihrem Wahlrecht nachgehen können.