Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.10.2007

Eing. Dat. 25.10.2007

 

Nr. 231

 

 

 

 

 

Beteiligung des Landes Hessen an den Kosten für Schulessen
Antrag SPD, B'90/Die Grünen und FDP vom 23.10.2007, DS I (A) 231


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Einführung eines Zuschusses zum Essen in Offenbacher Kitas durch die Sozialdezernentin sowie ihr bisheriges Engagement gegenüber dem Land Hessen sowie im Hessischen Städtetag für die Einrichtung einer analogen Bezuschussung des Mittagessens in Schulen.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert daher den Magistrat auf

1. die Forderung nach einer Beteiligung des Landes Hessen beim Schulessen
    weiterhin konsequent voranzutreiben und in diesem Zusammenhang
    die Landesregierung aufzufordern, mit den Kommunen einen Zeitplan und
    ein Finanzierungskonzept zur Realisierung eines Rechtsanspruchs auf eine warme
    Mahlzeit an Schulen mit Ganztagsangeboten aufzustellen.

2. in der Forderung eine Kooperation mit anderen Städten und Gemeinden Hessens
    anzustreben.


Begründung

 

Seit dem aktuellen Kindergartenjahr wird insbesondere Eltern mit geringem Einkommen die Möglichkeit erleichtert, ihre Kinder für einen Betreuungsplatz inklusive Mittagessensversorgung anzumelden, um ihnen einerseits an den Betreuungstagen ei­ne gesicherte Mahlzeit zu ermöglichen und andererseits für diese Kinder das Ganztagsbildungsangebot der Kindertagesstätten zugänglich zu machen.

 

Eine ähnliche Problematik bildete sich in den hessischen Schulen heraus. Häufig bezahlen Eltern die Abgaben für das Schulessen ihrer Kinder nicht. Oft geschieht dies aus finanziellen Gründen, zum Teil aber fehlt es auch an dem Bewusstsein über die elementare Bedeutung einer ausgewogenen und ausreichenden Ernährung.

 

 

Armut oder fehlende soziale Kompetenz der Eltern wird auf dem schwächsten Glied der Gesellschaft ausgetragen: den Kindern. Die aber haben keinen Einfluss auf ihre Eltern oder deren finanzielle Lage.

 

Durch eine damit einher gehende Mangel- und Fehlernährung können Kinder ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten nicht voll entfalten. Konzentration, Neugier, Motivation und Spielverhalten werden beeinträchtigt: eine klare Bildungsbenach-teiligung von Kindern sozialschwacher Haushalte.

 

Rheinland-Pfalz hat als Bundesland bereits begonnen, diesen Zustand zu verbessern. Hier wurde ein „Sozialfonds für das Mittagessen an Ganztagsschulen" eingerichtet, der mit einer Millionen Euro jährlich ausgestattet ist. Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, zahlen nun maximal einen Euro pro Essen. Zudem wurde für weitere besondere Einzelfälle ein „Härtefonds" eingerichtet.