Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.10.2007

Eing. Dat. 25.10.2007

 

Nr. 234


Dez.: I (Amt 10)


Vorschlag zur Ernennung des Ortsgerichtsvorstehers und zwei Ortsgerichtsschöffen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 363/07 vom 24.10.2007, DS I (A) 234


Die Stadtverordnetenversammlung möge dem Amtsgerichtspräsidenten gemäß
§ 7 Ortsgerichtsgesetz vorschlagen

             Herrn Carlo Wölfel,
             geboren am 21.03.1952 in Offenbach a. M.,
             Magistratsoberrat,
             wh: Offenbach a. M., Enkheimer Straße 14,

erneut zum Ortsgerichtsvorsteher

und

             Herrn Friedrich Lauer-Schmaltz,
             geboren am 23.08.1947 in Offenbach a. M.,
             Architekt,
             wh: Offenbach a. M., Finkenstraße 5,

erneut zum Ortsgerichtsschöffen

sowie

             Frau Christina Fay geb. Kahl
             geboren am 25.10.1959 in Frankfurt a. M.,
             Dipl.-lngenieurin,
             wh: Offenbach a. M., Schubertstraße 20,

zur neuen Ortsgerichtsschöffin

zu ernennen.



Begründung:

 

Nach den Bestimmungen des Ortsgerichtsgesetzes gehören dem Ortsgericht neben dem Ortsgerichtsvorsteher vier Ortsgerichtsschöffen an. Die Präsidenten oder Direk-toren der Amtsgerichte können die Zahl der Schöffen erhöhen, wenn hierzu ein Be-dürfnis besteht. Die Mitglieder des Ortsgerichtes werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Amtsgerichtspräsidenten auf die Dauer von 10 Jahren ernannt.

 

Die Amtszeit des derzeitigen Ortsgerichtsvorstehers Herrn Carlo Wölfel und die des Ortsgerichtsschöffen Herrn Friedrich Lauer-Schmalz endet am 31.12.2007. Beide Herren sollen erneut vorgeschlagen werden. Eine erneute Ernennung ist zulässig.

 

Frau Christina Fay soll als neue und fünfte Ortsgerichtsschöffin vorgeschlagen werden. Der Präsident des Amtsgerichts Offenbach a. M. hat mit Schreiben vom 19.09.2007 dem Antrag der Stadt Offenbach stattgegeben und gemäß § 4 Abs. 1 Ortsgerichtsgesetz einer Erhöhung der Zahl der Ortsgerichtsschöffen von vier auf fünf zugestimmt.

 

Mit Frau Fay konnte eine Persönlichkeit gefunden werden, die aufgrund ihrer berufli-chen Qualifikation für dieses wichtige Ehrenamt in besonderer Weise geeignet ist.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Ortsgerichtsgesetz hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.