Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.10.2007

Eing. Dat. 25.10.2007 Nr. 235 Dez.: I (Amt 60) Änderung der Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung (Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr) zur Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach am Main hier: Anpassung des Einheitssatzes für Entwässerungseinrichtungen Antrag Magistratsvorlage Nr. 369/07 vom 24.10.2007, DS I (A) 235 Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt: 1. Änderung der Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung (Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr) zur Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach am Main Aufgrund der §§ 5, 7, 19, 20, 50, 51 und 93 Abs. 1 sowie 121 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBl. S. 666), in Verbindung mit dem Eigenbetriebsgesetz (EigBetrG) vom 09.06.1989 (GVBl. S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. I S. 218) sowie der §§ 1 bis 12 und 14 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) und des § 43 Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 305), der §§ 1 bis 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwässer in Gewässer (AbwAG) vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) vom 29.09.2005 (GVBl. I S. 664), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in der Sitzung am ………….. folgende Änderung der Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung (Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr) zur Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach am Main beschlossen:                                                    Artikel 1 Die Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung (Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr) zur Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach am Main vom 23.06.2000 wird wie folgt geändert: 1.      § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Der Beitragssatz beträgt 7,47 € je m² Grundstücksfläche und 7,47 € je m² zulässiger Geschoßfläche.“ 2.      § 7 Abs. 3 Satz 2 wird gestrichen.                                                  Artikel 2 Diese Änderung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Begründung:

 

Zu § 1: Der zu ändernde Einheitssatz für Entwässerungseinrichtungen basiert auf einer Berechnung von 1997. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sollte nunmehr eine Aktualisierung der Zahlen erfolgen. Hierzu hat der Eigenbetrieb Stadt
Offenbach am Main – Kommunale Dienstleistungen – eine neue Kalkulation vorgelegt, welche alle Kosten (Kanäle und Rückhaltebecken) in einem Einheitssatz zusammenfasst.

 

Zu § 7: Aufgrund eines Beschlusses des Hessischen Vewaltungsgerichtshofes (Az. 5 UZ 46/05 v. 10.11.2005) ist einzig und allein der aktuelle Beitragssatz anzuwenden. Auf einen früheren Beitragssatz darf nicht zurückgegriffen werden. Der letzte Satz von § 7 entfällt also nunmehr.

 

Der Eigenbetrieb Stadt Offenbach stimmt der Änderung der Satzung zu.

 

Anlage:

Übersichtsblatt Neu-Kalkulation Einheitssatz Entwässerung