Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.10.2007

Eing. Dat. 25.10.2007 Nr. 237 Dez.: II

Lokale Nahverkehrsorganisation Offenbach GmbH (LNO GmbH)
- Fortschreibung Nahverkehrsplan 2008 – 2012
Antrag Magistratsvorlage Nr. 372/07 vom 24.10.2007, DS I (A) 237


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Dem fortgeschriebenen Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2008 bis 2012 wird
    zugestimmt.

2. Mit der Umsetzung der Maßnahmen der Phase 1 des Nahverkehrsplans der Stadt
    Offenbach soll zum Fahrplanwechsel 2008 / 2009 begonnen werden.

3. Die Maßnahmen der Phase 2 des Nahverkehrsplans werden jeweils als
    gesonderte Projektanträge durch die LNO vorgelegt.


Begründung:

Das hessische ÖPNV-Recht verlangt von den Aufgabenträgern und ihren Aufgaben-trägerorganisationen die Aufstellung eines Nahverkehrsplans. Nach § 14 Abs. V des hessischen ÖPNV-Gesetzes ist der bestehende Nahverkehrsplan (mit Wirkung von 2002 bis 2007) spätestens nach 5 Jahren fortzuschreiben.

 

Mit dem Nahverkehrsplan definiert die Stadt Offenbach nach dem Hessischen ÖPNV-Gesetz die verkehrspolitischen Ziele und Prioritäten für den Öffentlichen Personennahverkehr in Offenbach und legt fest, welche Mindestanforderungen an das Verkehrsangebot im Hinblick auf Betriebszeiten, Bedienungshäufigkeit, Anschlussbeziehungen und Qualität gestellt werden. Den beschlossenen Nahverkehrsplan hat das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Genehmigungsbehörde bei der Erteilung der Linienverkehrsgenehmigungen gemäß § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes zu berücksichtigen.

 

Die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs durch den Nahver-kehrsplan unterstützt die umweltpolitischen und verkehrlichen Zielsetzungen in der Stadt Offenbach. Wesentliches Ziel ist die Steigerung der Fahrgastnachfrage im ÖPNV und damit des Anteils des umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen (vor allem auch in den stark belasteten Bereichen der Innenstadt) durch gezielte Angebotsverbesserungen und Marketingaktivitäten.
Der ÖPNV trägt selbst mit fahrzeugbezogenen Maßnahmen zu einer deutlichen Senkung der Emissionen (Schadstoffe, Lärm) bei.

 

Die Lokale Nahverkehrsorganisation Offenbach GmbH hat als Aufgabenträgerorgani-sation der Stadt Offenbach den bestehenden Nahverkehrsplan fortgeschrieben. Die Erstellung erfolgte durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Ämtern der Stadt Offenbach, der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH und einem durch die LNO GmbH beauftragten Planungsbüro. Im Rahmen der Erarbeitung wurden über 40 Träger öffentlicher Belange einbezogen. Hinweise und Anregungen der Stellungnahmen wurden eingehend behandelt.

 

Die Kosten der Maßnahmen der Angebotskonzeption Phase 1 sowie die erwarteten Kosten für die Umsetzung der Phase 2 sind im Nahverkehrsplan ausgewiesen.

 

Die Verkehrskommission und die Umweltkommission der Stadt Offenbach befassten sich am 18.09.2007 mit dem vorliegenden Nahverkehrsplan. Die Mitglieder der Kommissionen unterstrichen die Wichtigkeit der Umsetzung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die Stärkung des ÖPNV und für die Senkung der verkehrsbezogenen Emissionen in Offenbach.

 

Der Aufsichtsrat der LNO GmbH nahm den vorliegenden Nahverkehrsplan am 29.08.2007 zur Kenntnis und empfahl in seiner Sitzung am 28.09.2007 der Gesell-schafterversammlung die Zustimmung der vorgelegten Fassung.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung er gibt sich aus § 9 i. V. m. § 51 HGO.

 

 

Ein Exemplar der Langfassung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans

2008 - 2012 liegt im Stadtverordnetenbüro zur Einsichtnahme aus.

 

Anlagen

Kurzfassung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2008 – 2012

 

Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro