Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.10.2007

Eing. Dat. 25.10.2007 Nr. 239 Dez.: IV (VHS)

„Neufassung der Satzung über die Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 383/07 vom 24.10.2007, DS I (A) 239


Die Stadtverordnetenversammlung möge:

die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main

beschließen.


Begründung:

Die Neufassung der Satzung über die Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main ist erforderlich, da sich in den vergangenen Jahren die gesetzliche Grundlage geändert hat. Das ursprüngliche Volkshochschulgesetz wurde durch das Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz - HWBG) vom 25. August 2001 (GVBI. l S. 370) - geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2006 (GVBI. l S. 342) - ersetzt (s. § 1).

 

Im Rahmen dieser Gesetzesänderung wurde eine Neufassung der Aufgaben der VHS durchgeführt (s. § 2). Zudem wurde in der Stadt Offenbach ein Qualitätsmanagementsystem mit Vergabe des Zertifikats durch die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen eingeführt, in dem Selbstverständnis und Richtlinien für die Arbeit festgelegt werden. Dies wurde ebenfalls bei der Änderung der Satzung berücksichtigt (s. § 2).

 

Aufgrund der Gesetzesänderung richtet sich der Zuschuss nicht mehr nach den Stellenbesetzungen im Rahmen eines vorgegebenen Stellenplanes, sondern nach der Leistungserbringung. (s. § 4, letzter Absatz).

 

Des Weiteren haben sich die Bezeichnungen einiger im Beirat vertretener Organisa-tionen geändert (s. § 7).

 

Anlage 1: Satzung über die Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main (neu) Anlage 2: Synopse