Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.11.2007

Eing. Dat. 22.11.2007

 

Nr. 249

 

Dez.: I (Amt 60)


Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Waldschule Tempelsee,
Brunnenweg 105, 63071 Offenbach a. M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 408/07 vom 21.11.2007, DS I (A) 249


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Den Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Waldschule Tempelsee, nach der
    von der EEG in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 148.000,00 € einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Haushaltsstelle 21320.94001
    „Waldschule Tempelsee, Brandschutz“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan  2007      148.000,00 €

    Gesamt:                         148.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushalts.

4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.


Begründung:

 

Im Vorgriff auf die geplante Gesamtsanierung der Waldschule Tempelsee ist als erste Priorität die Umsetzung von brandschutztechnischen Maßnahmen im Bezug auf die Flucht- und Rettungswege gemäß Auflagen aus der letzten Gefahrenverhütungsschau der Feuerwehr und des Bauaufsichtsamtes als Personenschutz erforderlich.

Die Waldschule Tempelsee gliedert sich in 4 Gebäudeteile:

 

1.) Gebäudeteil A mit Aula und Klassentrakten

2.) Gebäudeteil B mit Verwaltung und Klassenräumen, durch einen
     Verbindungsgang mit Gebäudeteil A verbunden

3.) Gebäudeteil C freistehender Pavillon mit 6 Klassen

4.) Gebäudeteil D Sporthalle mit Umkleidebereich

 

Die geplanten Brandschutzmaßnahmen umfassen die Gebäude A und B.

 

Entsprechend der Auflagen sind am Gebäude der Waldschule Tempelsee Brandschutzmaßnahmen wie folgt umzusetzen:

 

-       Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges im Gebäude A und B für die Räume im Obergeschoss durch die Herstellung von Türöffnungen zwischen den Klassenräumen und Einbau von nicht abschließbaren Verbindungstüren als Rauchschutztüren einschließlich Zargen

-       Austausch der vorhandenen Klassenraumtüren im Gebäude A und B für die Räume im Obergeschoss gegen Rauchschutztüren einschließlich Zargen

-       Herstellung einer Fluchttreppe einschließlich Fundamentierung und Absturzsicherung im nördlichen Außenbereich des Gebäudes A, welche durch die beiden nördlichen Klassenräume im Obergeschoss über das Vordach des Eingangsbereichs erreicht werden kann

-       Die Geländer der Empore und der Wendeltreppe im Gebäude A vom Erdgeschoss in das Obergeschoss werden erhöht und mit neuem Handlauf einschließlich Rutschsicherung versehen, an die Gitterstäbe der Geländer werden Schutznetze aus nicht brennbaren Materialien angebracht

-       Einbau einer zweiflügligen Rauchschutztür im Gebäude B im Erdgeschoss zwischen Flur und Treppenhaus einschließlich Rauchmelder

-       Einbau einer zweiflügligen Fluchttür im Gebäude B im Erdgeschoss vom Flur in den Außenbereich

-       Einbau von Rauchmeldern in den Treppenhäusern Gebäude B, sowie am Verbindungsgang zum Gebäude B

 

Gemäß der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung betragen die Gesamtkosten 148.000,00 €.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.