Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.11.2007

Eing. Dat. 22.11.2007

 

Nr. 250

 

Dez.: I (Amt 60)


Neue Verkehrsführung Bismarckstraße
hier: Erhöhung Projektbeschlusssumme und Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 409/07 vom 21.11.2007, DS I (A) 250


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Zur neuen Verkehrsführung Bismarckstraße werden zusätzliche Kosten in Höhe
    von 30.000,00 € zu Lasten der Haushaltsstelle 63000.96930 „Verkehrsführung
    Bismarckstraße“ bereitgestellt.

    Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich damit von 295.000,00 € auf
    nunmehr 325.000,00 € (gem. v. Revisionsamt geprüfter Kostenberechnung).

2. Die zusätzlichen Kosten werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96930
    „Verkehrsführung Bismarckstraße“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2006:                            1.500,00 €
    2. Nachtrag 2007:                              28.500,00 €
    Gesamt:                                             30.000,00 €

3. Die Deckung im 2. Nachtrag 2007 erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von
    28.500,00 € bei der Hh.-Stelle 63000.96010 „Straßenbau global“.

4. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushalts.


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 22. März 2007
(Vorlage Nr. 058/07 vom 07.03.2007, DS I (A) 134) der neuen Verkehrsführung Bismarckstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von insgesamt 295.000,00 € zu Lasten der Haushaltsstellen 63000.96930 (Neue Verkehrsführung Bismarckstraße – 278.500,00 €) und 99999.06016 (Verwahrgeldkonto „Straßenbahngleis- und Mastentfernung Frankfurter Straße" – 16.500,00 €) zugestimmt.

 

Bei der Durchführung der Maßnahme entstand durch erhöhte Anforderungen für Blinde und Sehbehinderte (neue Signalanlagen nach den Kriterien des „Barrierefreien Bauens“), die bei der ursprünglichen Planung noch nicht bekannt waren und durch nicht vorhersehbare Arbeiten (Verlängerung von Kabelgräben, Erhöhung der herzustellenden Fläche um ca. 200 m²) ein Mehraufwand, den das Amt für Stadtplanung und Baumanagement in den Kostenanschlag eingearbeitet, begründet und dem Revisionsamt zur Prüfung vorgelegt hat.

 

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 30.000,00 € wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und –tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt der Prüfbericht mit einer Kosten- und Massengegenüberstellung zur Einsichtnahme aus.