Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.11.2007

Eing. Dat. 22.11.2007

 

Nr. 252

 

Dez.: I (Ämter 62 und 60)


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 (Einkaufszentrum am Aliceplatz zwischen Große Marktstraße und Geleitsstraße)
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den Plan als Satzung
4. Begründung und zusammenfassende Erklärung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 414/07 vom 21.11.2007, DS I (A) 252


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.    Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1. Die Stellungnahmen der Stadt Heusenstamm, der Immobilienverwaltung GmbH
       Erbrich & Erbrich, des Herrn Axel Fischer, der Frau Yvette und des Herrn Alexis
       Kampfmann, des Herrn Peter Sprickmann-Kerkerink, des Herrn Arthur Naujok
       sowie des Herrn Dr. Wolf-Ulrich Cropp bleiben aus den in der Anlage 6b
       dargelegten Gründen unberücksichtigt.

1.2. Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt wird, wie auf den
       Seiten 4 bis 6 der Anlage 6b dargestellt, teilweise berücksichtigt.

2.   Zustimmung zum Durchführungsvertrag
      Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach a. M. und der HOCHTIEF
      Projektentwicklung GmbH, Niederlassung Rhein-Main, über die Vorbereitung
      und Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 (Anlage 5)
      wird zugestimmt.

3.   Beschluss über den Plan als Satzung
      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 626 in der Fassung vom 12.11.2007
      (Anlagen 1a, 1b und 4) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und
      51 HGO als Satzung beschlossen.

4.   Begründung und zusammenfassende Erklärung
      Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) und die zusammenfassende
      Erklärung (Anlage 3) werden dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
      beigefügt.



Begründung:

Zu 1:

 

Während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vom 13.09.2007 bis 12.10.2007 gingen 6 Stellungnahmen von Bürgern ein, die sich im Wesentlichen auf die Berücksichtigung nachbarschaftlicher und eigentumsrechtlicher Belange beziehen, z. B. Verkehrsbelastung der Geleitsstraße, Geräuschimmissionen, Nutzungskonflikte des Straßenraumes, Verschattungswirkungen, mögliche Wertminderung.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Absatz 2 BauGB wurden Äußerungen hinsichtlich der Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktureinrichtungen, der Verkehrserschließung, des Boden- und Grundwasserschutzes sowie Wasserversorgung, der Altlastensituation, des Immissionsschutzes (Luftschadstoffe, Geräusche), des Umganges mit eventuell vorhandenen Bodendenkmälern und der Lage im Heilquellenschutzgebiet vorgebracht. Seitens einer Nachbargemeinde wurden Bedenken geäußert, da negative Auswirkungen auf den Einzelhandelsbesatz durch Kaufkraftabflüsse befürchtet werden.

 

Kopien der eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 6a enthalten, die Begründungen zum Umgang mit den Stellungnahmen in der Anlage 6b im Einzelnen dargelegt.

 

 

Zu 2:

Vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss gemäß § 12 Abs. 1 BauGB die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung der Planinhalte vorliegen.

 

Der Durchführungsvertrag in der Anlage 5 enthält daher alle erforderlichen Regelungen, die mit der Realisierung des Vorhabens verbunden sind. So beinhaltet der Vertrag u.a. Vereinbarungen zu Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen, zur Übernahme von Kosten und zur Einhaltung von Fristen. Er wird mit dem Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626 wirksam werden.

 

Als ein Gegenstand der Abwägung bedarf der Durchführungsvertrag der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Zu 3:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 626 hat das Planaufstellungsverfahren durchlaufen und kann nun in der Fassung vom 12.11.2007 als Satzung beschlossen werden.

 

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 30.08.2007 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.09.2007 bis einschließlich 12.10.2007 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 05.09.2007 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Planentwurf, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und weitere umweltbezogene Informationen.

 

Mit Schreiben vom 06.09.2007 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen werden unter Punkt 1 dieser Vorlage behandelt.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626, der die Zulässigkeit des Bauvorhabens gemäß § 30 Abs. 2 BauGB mitbestimmt.

 

 

Zu 4:

 

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, sind nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung und nach § 10 Abs. 4 BauGB eine zusammenfassende Erklärung. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen. Die zusammenfassende Erklärung ist eine Kurzdarstellung des Umweltberichtes und der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden. Sie richtet sich vor allem an die Öffentlichkeit.

 

Durch den Beschluss zu Punkt 4 wird die Anlage 2 zur Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und die Anlage 3 zur zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB.


Anlagen:
1a)       Bebauungsplan
1b)       Anhang Werbeanlagen

            zu den textlichen Festsetzungen
2)         Begründung mit Umweltbericht
3)         Zusammenfassende Erklärung

4)         Vorhaben- und Erschließungsplan

            (Grundrisse, Ansichten,

            Erläuterungsbericht)
5)         Durchführungsvertrag (ohne Anlagen)

6a)       Kopien der Stellungnahmen

6b)       Auswertung der Stellungnahmen

 

Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder sowie im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen aus:

1.         Durchführungsvertrag (mit Anlagen)

2.         Fachgutachten gem. Anlage 2 (Begründung mit Umweltbericht, Kap. V)