Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.11.2007

Eing. Dat. 22.11.2007

 

Nr. 254

 

Dez.: II

 

 

 

Ausstattung öffentlicher Dachflächen mit Solaranlagen / Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 417/07 vom 21.11.2007, DS I (A) 254


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen möge:

1. Alle geeigneten Dachflächen städtischer Liegenschaften werden mit
    Fotovoltaikanlagen versehen.

2. Hierfür beauftragt die Stadtverordnetenversammlung die Stadtwerke Offenbach
    Holding (SOH) auf Grundlage der bestehenden konzeptionellen Vorüberlegungen
    mit der Umsetzung. Die Errichtung der Solardächer soll durch SOH und private
    Dritte erfolgen und noch im laufenden Jahr beginnen.

3. Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung) und die
    entsprechende Angebotslage auf dem Markt entstehen keine Belastungen für den
    städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt über zwei unterschiedliche Modelle
    - zum Teil über die SOH (unter Beteiligung der Bürger) und zum anderen Teil über
    private Dritte. Verpflichtungen für Planung, Umsetzung, Betreuung oder Rückbau
    der Anlagen obliegen der SOH bzw. den privaten Dritten.


Begründung:

Die Stadt Offenbach verfügt mit ihren Liegenschaften über zahlreiche Dachflächen, die aufgrund durchgeführter Voruntersuchungen als geeignet für die Installation von Fotovoltaikanlagen gelten.

 

Durch entsprechende Nutzung kann ein deutliches Zeichen für den Klimaschutz gesetzt werden. Gleichzeitig kann durch die Einbindung der SOH eine Rendite für den Stadtkonzern realisiert werden.

 

Die Frage einer Nutzung städtischer Dächer für Solarstrom ist Thema einer verwaltungsinternen „AG Fotovoltaik" unter dem Dach des Umweltdezernates, an der neben Fachleuten der Ämter Umwelt, Energie und Mobilität sowie Stadtplanung und Baumanagement auch Vertreter der SOH und der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft (EEG) teilnehmen.

 

Für den Einsatz der Fotovoltaiktechnik eignen sich laut Prüfung der EEG aktuell mindestens 37 städtische Dachflächen. Von der AG Fotovoltaik wurden neben den technischen auch die finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten einer zügigen Umsetzung der Solarnutzung auf städtischen Dächern eruiert und geprüft und ein Verfahren zur Auswahl geeigneter Solarunternehmen für eine Zusammenarbeit wurde durchgeführt.

 

Die effizienteste Realisierbarkeit des Vorhabens in geplanter Form durch eine Zusammenarbeit zwischen SOH und privaten Dritten konnte hierbei bestätigt werden. Dabei werden die städtischen Dachflächen an die SOH bzw. private Dritte vermietet. In der Abwägung der Vor- und Nachteile der angestrebten Zusammenarbeit überwiegen die Vorteile eindeutig gegenüber den Nachteilen.

 

Als Vorteile im angestrebten Modell gelten:

 

  • schnellere Umsetzung, da zwei Partner vorhanden sind
  • Fortsetzung der erfolgreichen Beteiligung von Offenbacher Bürgerinnen und Bürgern mit garantierter Verzinsung, ähnlich der bestehenden Bürgersolardächer
  • zusätzliche Einnahmen aus Vermietung für die Stadt (Festmiete 20 € / kWp pro Jahr)
  • gesicherte Rendite für SOH: zwischen 4% und 7%

 

Mit der Umsetzung soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Gemäß dem vorliegenden Referentenentwurf zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes des Bundesumweltministeriums vom 09.10.2007 soll die Solarstrom-Vergütung ab 2009 jährlich schneller absinken wie bisher vorgesehen.