Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.11.2007

Eing. Dat. 22.11.2007

 

Nr. 256

 

Dez.: III (Amt 20)


Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 419/07 vom 21.11.2007, DS I (A) 256


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Jahresrechnung 2005 der Stadt Offenbach wird beschlossen.

2. Dem Magistrat wird für das Rechnungsjahr 2005 Entlastung erteilt.


Begründung:

Zu 1.

Die Jahresrechnung 2005 schließt mit einem Gesamtfehlbetrag von 258.288.928,65 € ab. Hierin enthalten sind die Altfehlbeträge in Höhe von 218.618.512,09 €, so dass ein periodischer Fehlbetrag von 39.670.416,56 € entstand. Der in der Nachtragshaushaltssatzung 2005 ausgewiesene periodenechte Fehlbetrag betrug 58.347.600 €.

 

Die immer noch ungünstige finanzielle Entwicklung in Offenbach hat, wie auch in den vergangenen Jahren, folgende Gründe:

 

-          Hohes Niveau bei den Sozialausgaben (Bevölkerungsstruktur)

-          Hohe Schuldendienstleistungen infolge der angelaufenen Fehlbeträge

-          Von Bund und Land übertragene Aufgaben ohne Bereitstellung der Finanzmittel

 

Alle wesentlichen Fakten und Zahlen sind im Schlussbericht zur Jahresrechnung 2005 erläutert.

 

Der Vermögenshaushalt schließt in der Haushaltssatzung und im Rechnungsergebnis ausgeglichen ab.

 

Für den Baufortschritt, u.a. im Bereich Schulen, war es wiederum erforderlich, verhältnismäßig hohe Ausgabenreste im Vermögenshaushalt zu übertragen. Sie belaufen sich auf 22.601.321,70 €.

 

Die Nettoverschuldung der Stadt Offenbach einschließlich Klinikum GmbH und Eigenbetriebe hat sich im Jahre 2005 von 327,2 Mio € auf 268,8 Mio € reduziert.

 

Die Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind im Schlussbericht erläutert und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

 

 

Zu 2.

Das Revisionsamt, dessen Schlussbericht über die Jahresrechnung 2005 dem Büro des Stadtverordnetenvorstehers, den Büros der Fraktionen und den Mitgliedern des Finanzausschusses vorliegt, stellt zur Jahresrechnung 2005 abschließend fest:

 

„1.Es kann bestätigt werden, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen
     im Wesentlichen recht- und ordnungsmäßig gearbeitet und das Gebot der
     Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet hat.

 2. Die im Hj. 2005 geleisteten Ausgaben halten sich im Rahmen des
     Haushaltsplanes bzw. der Beschlüsse der StvV.

 3. Zur Beachtung bei der künftigen Haushaltsführung verweisen wir auf die im
     Bericht enthaltenen Feststellungen und Anregungen. Nach unserer
     pflichtmäßigen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen
     Unterlagen der Kämmerei und der Stadtkasse sowie der erteilten
     Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der
    Jahresabschluss 2005 den gesetzlichen Vorschriften. Es ergaben sich keine
    wesentlichen Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen. Über
    die Entlastung des Magistrats für die Jahresrechnung 2005 gemäß § 114
    HGO kann die Stadtverordnetenversammlung nunmehr entscheiden.“

 

Anlage: Rechnungsabschluss

Verteiler:
15 x HFB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro