Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.01.2008

Eing. Dat. 17.01.2008

 

Nr. 279

 

Dez.: I (Amt 60 und 62)

 

 

Bebauungsplan Nr. 563 A (Hafen Offenbach, Mainviertel)
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung und zusammenfassende Erklärung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 012/08 vom 16.01.2008, DS I (A) 279


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1 Die Stellungnahmen

·         der RMB Rhein-Main Biokompost GmbH,

·         der FES - Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH,

·         der FAS - Frankfurter Abfallmanagement und Service GmbH,

·         der FFR GmbH,

·         der Karl Schmidt Spedition GmbH & Co. KG,

·         der GFH - Gemeinschaft der Frankfurter Hafenanlieger - ,

·         der Drachen-Propangas GmbH,

·         der VLS-Group Germany GmbH,

·         der Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main,

·         der HFM - Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH - ,

·         der Oiltanking Deutschland GmbH & Co. KG,

·         der TSR Recycling GmbH & Co. KG,

·         der Linde Group / Linde AG,

·         der REWE Group / Glockenbrot GmbH & Co. OHG,

·         der Horst Mosolf GmbH & Co. KG,

·         der Rechtsanwälte Gleis, Lutz (für Pro Logis Germany II B.V. und Pro Logis Germany X B.V.),

·         der Frau Falb-Siemon,

·         der Fa. Siemens

·         des Herrn Gaca,

·         der VION Food Group,

·         des Segelclubs Undine e.V.,

·         der IHK Frankfurt am Main,

·         der IHK Offenbach am Main,

·         des Landessportbundes,

·         der EVO und

·         der Stadt Frankfurt am Main

bleiben aus den in der Anlage 1 dargelegten Gründen unberücksichtigt.

 

1.2 Die für die Dyckerhoff Beton GmbH& Co. KG abgegebene Stellungnahme der
      Rechtsanwälte Stapelfeld, Zweschper, Krumb wird bezüglich der Ausführungen
      zum Wasserhaushaltsgesetz insoweit berücksichtigt, dass in der Begründung die
      Rechtsgrundlage von § 31 in § 31b WHG geändert wird.

    Die weiteren Punkte der Stellungnahme bleiben aus den in der Anlage 1
    dargelegten Gründen unberücksichtigt.

1.3 Die für UPS - United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG, die Schenker
      Deutschland AG und die Zweite Kommanditgesellschaft Stinnes Immobiliendienst
      GmbH & Co. abgegebenen Stellungnahmen der Rechtsanwälte Freshfields,
      Bruckhaus, Derringer werden insoweit berücksichtigt, dass in den Bebauungsplan
      und in die Begründung ein Hinweis auf das Artenschutzrecht aufgenommen wird.

      Die weiteren Punkte der Stellungnahmen bleiben aus den in der Anlage 1
      dargelegten Gründen unberücksichtigt.

1.4 Die für den Ruderverein Hellas abgegebene Stellungnahme des Rechtsanwalts
      Winter wird, wie in der Anlage 1 (S. 28) dargestellt, bei der Realisierung des
      Bebauungsplanes beachtet.

1.5 Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt wird, wie in der Anlage 1
      (S. 148 – 157) dargestellt, teilweise berücksichtigt.

1.6 Die Stellungnahmen

·         der Deutschen Telekom AG und

·         der E.ON Netz GmbH

werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes berücksichtigt.


2.    Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 563 A in der Fassung vom 16.01.2008 (Anlage 2) für das Gebiet des Offenbacher Hafens und der Hafeninsel zwischen Goethering, Carl-Ulrich-Brücke und der angrenzenden Bebauung des Nordringes wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.


3.    Begründung und zusammenfassende Erklärung
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) und die zusammenfassende Erklärung (Anlage 4) werden dem Bebauungsplan beigefügt.


Begründung

 

Zu 1:

Während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vom 05.04.2007 bis 04.05.2007 und des parallel dazu durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB gingen Stellungnahmen ein, die sich im Wesentlichen auf die Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange beziehen.

 

Im Rahmen des vom 18.10.2007 bis einschließlich 31.10.2007 durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB zum geänderten Planentwurf wurden die während der ersten Offenlage abgegebenen Stellungnahmen größtenteils wiederholt und die der Änderung des Bebauungsplanentwurfes zugrunde gelegten Gutachten angezweifelt.

 

Die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen und die Begründungen zum Umgang mit den Stellungnahmen sind in der Anlage 1 im Einzelnen dargelegt.

 

Zu 2:

Der Planentwurf in der Fassung vom 26.02.2007 wurde am 22.03.2007 von der Stadtverordnetenversammlung gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 05.04.2007 bis einschließlich 04.05.2007 statt, nachdem zuvor Ort und Dauer in der Offenbach-Post am 28.03.2007 bekannt gemacht worden sind. Die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 29.03.2007 von der Auslegung benachrichtigt worden. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Parallel zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ergaben sich bezüglich der schalltechnischen Beurteilung der Planung neue Bewertungsgrundlagen bzw. wurden neue eigenständige Untersuchungen diesbezüglich durchgeführt. Auf der Grundlage dieser erweiterten und aktualisierten Daten hat die Stadtverordnetenversammlung den hinsichtlich der Textlichen Festsetzungen Nr. 8.2 und Nr. 8.3 geänderten Planentwurf in der Fassung vom 10.09.2007 zum Zwecke der Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB gebilligt. Der geänderte Planentwurf hat in der Zeit vom 18.10.2007 bis einschließlich 31.10.2007 öffentlich ausgelegen, nachdem Ort und Dauer der Auslegung in der Offenbach-Post vom 10.10.2007 ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 10.10.2007 erneut beteiligt worden.

 

Die in diesen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind unter Punkt 1 dieser Vorlage geprüft und haben zu redaktionellen Änderungen geführt. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes sich gegenüber der Planfassung vom 10.09.2007 nicht verändert haben, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 16.01.2008 als Satzung beschlossen werden.

 

 

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, sind nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung und nach § 10 Abs. 4 BauGB eine zusammenfassende Erklärung. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen. Die zusammenfassende Erklärung ist eine Kurzdarstellung des Umweltberichtes und der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden. Sie richtet sich vor allem an die Öffentlichkeit.

 

Durch den Beschluss zu Punkt 3 wird die Anlage 3 zur Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und die Anlage 4 zur zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB.

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen Kopien der eingegangenen Stellungnahmen aus.

 

Anlagen:

1) Auswertung der Stellungnahmen

2) Bebauungsplan

3) Begründung mit Umweltbericht

4) Zusammenfassende Erklärung

 

Verteiler Anlage
15 x HFB
15 x UPB
  7 x Fraktionen
  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro