Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.02.2008

Eing. Dat. 20.02.2008

 

Nr. 284

 

 

 

Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Änderung der Vergabepraxis der Stadt Offenbach
Antrag SPD, B` 90/Die Grünen und FDP vom 20.02.2008, DS I (A) 284


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadt Offenbach wird im Rahmen ihrer Vergabe- und Beschaffungsaktivitäten
    die Voraussetzung schaffen, dass keine Produkte aus ausbeuterischer
    Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 angeschafft werden.

2. Bei der Ausschreibung von Produkten sind die Verdingungsunterlagen durch
    eine Bietererklärung zu ergänzen, wonach entweder eine unabhängige
    Zertifizierung (z.B. Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) vorzulegen oder
    zu erklären ist, dass die angebotenen Produkte ohne ausbeuterische
    Kinderarbeit hergestellt wurden.

3. Der Magistrat als Gesellschafter der städtischen Gesellschaften wird
    aufgefordert, für die Umsetzung des Beschlusses in diesem Bereich Sorge zu
    tragen.

4. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Ergebnisse der Umsetzung
    jährlich zu informieren.


Begründung:

Das Stadtparlament hat am 10.11.2004 einen Prüf- und Berichtantrag beschlossen. Der Magistrat wurde aufgefordert zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Neuregelung der Vergabepraxis von Ämtern und stadtnahen Betrieben in Offenbach erfolgen kann. Es sollte geprüft werden, ob die Stadt ihre Vergabepraxis so ändern kann, dass nur noch Produkte gekauft werden, die im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation keine ausbeuterischen Arbeitsleistungen von Kindern enthalten. Die Prüfung durch den Magistrat erfolgte, der Bericht II (A) 751/134 vom 27.05.2005 machte darauf aufmerksam, dass eine Änderung des nationalen Vergaberechts bevorstände.

 

Diese Änderung des nationalen Vergaberechts hat mit der Änderung der VOL am
30. Mai 2006 und dem gemeinsamen Runderlass des Landes Hessens zum Beschaffungsrecht im November 2007 stattgefunden.



Dies nehmen die Antrag stellenden Fraktionen zum Anlass, die Stadt Offenbach aufzufordern ihre Vergabepraxis anlog dem Tenor dieses Antrags zu ändern.

 

Die inhaltliche Begründung ist dieselbe wie im Jahre 2004:

Weltweit gehen nach Schätzungen des internationalen Kinderhilfswerkes „terre des

hommes" regelmäßig bis zu 250 Millionen Kinder unter 14 Jahren einer regelmäßigen

Arbeit nach, das sind 20 - 30% aller Kinder. 186 Millionen dieser Kinder schuften unter

ausbeuterischen Bedingungen. Die größte Verbreitung hat Kinderarbeit in Afrika.

Hier arbeitet fast jedes dritte Kind (29 Prozent). In Asien ist es jedes fünfte Kind (19

Prozent), in Lateinamerika jedes sechste Kind.

 

Die ILO (Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen) will Kinderarbeit in

einem gestuften Zeitraum abschaffen. Nach früheren Konventionen wurden bereits das

Verbot jeglicher Zwangsarbeit (Konvention 29 von 1930) und das Mindestalter für die

Zulassung einer Beschäftigung (Konvention 138 von 1973) geregelt. Mittlerweile wurde

ein Ansatz gewählt, die Kinderarbeit gestuft abzuschaffen.

 

Die unerträglichsten Formen der Kinderarbeit sollen nach der neuen am 18.04.2004 in Kraft getretenen Konvention 182 der ILO sofort abgeschafft werden, danach sollen präventive Maßnahmen wie Ausbildung und Erziehung parallel zu einer weiteren schrittweisen Abschaffung der Kinderarbeit ergriffen werden. Diese sofort abzuschaffenden Formen sind nach Art. 3 der ILO-Konvention 182:

 

a)                       alle Formen der Sklaverei und Sklaverei-ähnlicher Praktiken (Kinderhandel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Zwangsarbeit, Zwangsrekrutierung)

b)                       Heranziehung zur Prostitution, Herstellung von Pornografie und pornografischen Darstellungen

c)                       Heranziehung zu unerlaubten Tätigkeiten, insbesondere Drogen und
Drogenhandel

d)                       Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist.

 

Diese Konvention wurde auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist am 18.03.2004 in Kraft getreten.

 

Bei zukünftigen Vergaben soll bereits bei der Ausschreibung durch das Beifügen einer Bietererklärung dazu beigetragen werden, dass eine unabhängige Zertifizierung (z.B. Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) mit dem Angebot vorgelegt werden muss oder zu erklären ist, dass die angebotenen Produkte entweder ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden oder dass die Unternehmen aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.

 

Das TransFair-Siegel kennzeichnet Kaffee, Tee, Kakao, Orangensaft, Honig und Süßigkeiten, die aus fairem Handel stammen. Die Bauern bekommen für ihre Ernte Preise, die über den Weltmarktpreisen liegen und garantiert werden.

 

Rugmark ist ein Warenzeichen für Teppiche ohne illegale Kinderarbeit aus Indien, Nepal und Pakistan. Teppichhersteller verpflichten sich, keine Kinder unter 14 Jahren zu beschäftigen.

 

 

Für gerechte Arbeitsbedingungen steht das Siegel für Blumen aus menschen- und umweltschonender Produktion. Wer das Blumensiegel führen will, muss existenzsichernde Löhne garantieren, Gewerkschaftsfreiheit, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.

 

Bisher haben 98 Kommunen bundesweit sowie die Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Stadt Offenbach sollte sich ihrer

Vorbildfunktion für andere Firmen, Groß- und Einzelverbraucher bewusst sein. Eine Entscheidung der Stadt Offenbach, aktiv gegen ausbeuterische Kinderarbeit tätig zu werden, würde sicherlich viele Nachahmer unter anderen Großverbrauchern finden und Einzelverbraucher dazu bewegen, sich zukünftig ausführlicher über Herkunft und Produktionsbedingungen der von ihnen konsumierten Waren zu interessieren.