Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.02.2008

Eing. Dat. 21.02.2008

 

Nr. 287

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

Stadtumbau in Hessen:
hier: Integriertes Handlungskonzept für das Stadtumbaugebiet „ehemaliges MAN-Roland-Werk“ in der Christian-Pleß-Straße;
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 041/08 vom 20.02.2008, DS I (A) 287


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Das ehemalige MAN-Roland-Werksgelände in der südlichen Innenstadt ein-
    schließlich der Verkehrsflächen von Christian-Pleß-, Gustav-Adolf- und Senefel-
    derstraße im Abschnitt Starkenburg-/Friedrichsring bis Marienstraße sowie der
    Bahnunterführung Senefelder-/Groß-Hasenbach-Straße wird als Stadtumbaugebiet
    gemäß § 171 b BauGB beschlossen und erhält den Arbeitstitel „Umstrukturierung
    des ehemaligen MAN-Roland-Werks 1“.

    Damit wird Punkt 1 des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung
    vom 30.08.2007 (DS I (A) 190) bzgl. Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes
    „Senefelderquartier“ gemäß § 171 b BauGB aufgehoben.

    Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 zu diesem
    Beschluss („Lageplan“) parzellenscharf dargestellt.

2. Die aus dem Integrierten Handlungskonzept abgeleiteten Entwicklungsziele für
    das Stadtumbaugebiet „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-Werks 1“
    sind in Anlagen 2 und 3 zu diesem Beschluss erläutert und in eine mittelfristige
    Investitionsplanung strukturiert.

    Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen im 10-jährigen Förderzeit-
    raum werden auf ca. 15 Mio €, davon voraussichtlich rd. 10 Mio € förderfähige
    Kosten veranschlagt. Der städtische Eigenanteil wird (nach Abzug der Erschlie-
    ßungsbeiträge) damit auf insgesamt rd. 6,5 Mio € geschätzt. Dies ist in der mittel-
    fristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach a. M. durch die Einstellung von Haus-
    haltsmitteln zu berücksichtigen.

    Für die Einzelmaßnahmen ist jeweils ein Beschluss der Stadtverordnetenver-
    sammlung einzuholen.

Begründung:

 

Zu 1)

Mit dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“, resp. „Stadtumbau in Hessen“, soll die Siedlungsstruktur der Fördergemeinden an die veränderten Erfordernisse der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst werden.

 

Innerhalb des Bund-Länder-Programms können Fördermittel z. B. gewährt werden für kommunale Investitionen in den Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäudeteile, Anpassungen der städtischen Infrastruktur, Verbesserungen des öffentlichen Raums und des Wohnumfeldes etc. Fördervoraussetzung ist die fristgerechte Vorlage eines Integrierten Handlungskonzepts beim Zuschussgeber für das gemäß § 171 b BauGB förmlich als Satzung zu beschließende „Stadtumbaugebiet“.

 

Die räumliche Umgrenzung des „Stadtumbaugebietes“ (vgl. Anlage 1) und der Ziel- und Maßnahmenkatalog für das Quartier (vgl. Anlage 2) wurde in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, bestehend aus den berührten Fachämtern der Stadtverwaltung Offenbach sowie einzelnen nicht-verwaltungsangehörigen „Quartiersexperten“ erarbeitet, diskutiert und vereinbart. Dabei wurde ein zunächst großzügig abgegrenzter Untersuchungsraum einer umfassenden städtebaulichen Bestandsaufnahme- und Analyse unterzogen und im Zuge der Ableitung und Priorisierung dieser Entwicklungsziele räumlich eingegrenzt. Der sich hieraus ergebende Geltungsbereich einschließlich dem Integrierten Handlungskonzept für das Gebiet wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 30.08.2007 als Stadtumbaugebiet „Senefelderquartier“ beschlossen.

 

Auf Initiative des Zuschussgebers soll das Programm „Stadtumbau“ vom bisherigen flächigen Ansatz der Aufwertung des gesamten umliegenden Quartiers stärker projektbezogen ausgestaltet und räumlich auf das „Herzstück“ des Quartiers, die Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-Werks, fokussiert werden. Diesem Wunsch des Ministeriums wird mit der Reduktion des räumlichen Geltungsbereiches des Stadtumbaugebietes in Offenbach auf die Umgrenzung im Lageplan (Anlage 1) Rechnung getragen.

 

Mit den anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen auf dem Werksgelände sind Auswirkungen auf die direkt anschließenden Verkehrsachsen verbunden (vgl. Maßnahmenkatalog des Integrierten Handlungskonzepts gemäß StV-Beschluss vom 30.08.2007):

 

- Die innere Erschließung des ehemaligen Werksgeländes macht Anbindungen an
  die umliegenden Straßenzüge Christian-Pleß-, Gustav-Adolf- und Senefelderstraße
  erforderlich. Diese werden in ihrer derzeitigen Verkehrsführung (Einbahnsystem mit
  den sich daraus ergebenden Knotengestaltungen und Lichtsignalsteuerungen in der
  Waldstraße) und Querschnittsgestaltung (Fahrbahnüberbreiten wg. bisheriger
  Schwerlasttauglichkeit, Zone 30, Parkplatzanordnung, Straßenbild) den sich aus
  der Umnutzung des Werksareals stellenden verkehrlichen Funktionen nicht gerecht.

 

- Insbesondere die Potenziale der Standortvorteile „Innenstadtnähe“ und „Grünan-
  bindung an die Naherholung im Außenbereich“ der künftigen Nutzungen auf dem
  ehemaligen MAN-Roland-Areal sind aufgrund funktional-gestalterischer Defizite von
  Senefelderstraße (Zone 30, wichtige Rad- und Fußwegeverbindung, Straßenbild)
  und Bahnunterführung Senefelder-/Groß-Hasenbachstraße (Verkehrsfüh
  rung/Querung, Belebung des öff. Raums und Straßenbild) nur unzureichend in Wert
  gesetzt und nicht voll ausgeschöpft.


Vor diesem Hintergrund umfasst der reduzierte Geltungsbereich des Stadtumbaugebiets neben den Flurstücken Gemarkung Offenbach, Flur 21 Nr. 212/10 und 212/11 (ehemaliges MAN-Roland-Werksgelände) auch die Verkehrsflächen von Christian-Pleß-, Gustav-Adolf- und Senefelderstraße einschließlich der anschließenden Bahnunterführung zur Innenstadt.

 

Zu 2)

Die Maßnahmen auf dem ehemaligen MAN-Roland-Werksgelände entsprechen den Vorgaben des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Umstrukturierung des Areals und den im Integrierten Handlungskonzept am 30.08.2007 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Maßnahmen. Darüber hinausgehend wurde zwischenzeitlich ein weiterer Bedarf für Einrichtungen der Kinderbetreuung in der südlichen Innenstadt ermittelt, so dass ergänzend zum bisherigen Nutzungskonzept der Umstrukturierung des Werksgeländes hier nun auch eine Kindertagesstätte und eine Kinderkrippe realisiert werden sollen. Somit erhöhen sich Investitionsvolumen und Eigenanteil der Stadt Offenbach im Stadtumbauprogramm.

Anlagen:

Lageplan: Stadtumbaugebiet „Umstrukturierung des ehemaligen
MAN-Roland-Werks 1“ gemäß § 171 b BauGB

Mittelfristige Maßnahmenplanung - Maßnahmenbeschreibung

Mittelfristige Maßnahmenplanung - Kostenübersicht